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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 206 bis 210 von 321
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #206
    TBSE performer Avatar von test
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    19.01.2003
    Ort
    Freiburg
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    Facharzt
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    Zitat Zitat von Moorhühnchen Beitrag anzeigen
    Frage zur Absetzbarkeit der Kraftfahrtversicherung: ich stelle gerade fest, daß ich irgendwann in den letzten Jahren dazu übergegangen bin, nur den Anteil der Kfz-Haftpflicht in der Steuererklärung anzugeben. Den Gesamtbetrag - und damit den Anteil der Kaskoversicherung - habe ich gar nicht mehr angegeben. Ich weiß gerade nicht, warum ich das gemacht habe, aber ist das richtig so? Oder kann ich den Gesamtbetrag absetzen (Kfz-Haftpflicht + Kasko)?
    Wo willst du die KFZ STeuer absetzen? Eigentlich kannst du das nur bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten angeben. Dort kannst du alle Kosten angeben.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



  2. #207
    Gold Mitglied
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    Zitat Zitat von milz Beitrag anzeigen
    Den Betrag der Pendlerpauschale bekommt man nicht erstattet, sondern man muss ihn nur nicht versteuern.
    Ach ja, du hast natürlich recht. Hatte das falsch verstanden. Gut, dass ich noch keine größeren Ausgaben getätigt habe ;)



  3. #208
    Jodelschnepfe Avatar von Hoppla-Daisy
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    Ort
    Atzenhausen
    Semester:
    Damals in den Ardennen...
    Beiträge
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    Lalalalaaaaaaa, Bescheid angekommen. Davon angespornt, werde ich doch gleich mal die Steuererklärung für 2014 fertig machen . Und noch für 2015 und 2016 .... das sollte nen geilen Urlaub zu zweit auf Sansibar finanzieren
    Es ist einfacher, ein Loch zu graben, als einen Turm zu bauen

    Auch weiterhin gilt: "Krisen müssen draußen bleiben!"



  4. #209
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    Das ist aber auch jetzt notwendig wegen der 4-jährigen Festsetzungsverjährung. Das ist doch eine Antragsveranlagung ...



  5. #210
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    08.03.2018
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    52
    Zitat Zitat von Rettungshase Beitrag anzeigen
    Falls es noch wen interessiert: Habe kürzlich den Verlustvortrag für 2012 abgegeben, was mir anstandslos anerkannt wurde.
    War das eine Pflichtveranlagung?



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