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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 236 bis 240 von 321
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  1. #236
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    Ja, formal zur Buchführung mit dem, was als Definition da dran hängt, ist man nicht verpflichtet. Aber an die der EÜR zugrundeliegende Dokumentation werden eben trotzdem höhere Anforderungen gestellt als an die Dokumentation für die Werbungskosten einer rein angestellten Tätigkeit. So gilt jede Fahrt zu einem Einsatzort mit dem privaten PKW tatsächlich als Betriebsausgabe, die entsprechend auch mit einem extra Beleg dokumentiert werden muß. Normalerweise will das Finanzamt das nicht sehen, aber formal wäre es nötig und kann dementsprechend moniert werden, wenn es mal irgendwann doch einer (rückwirkend bis zu 10 Jahre) sehen will. Im Gegensatz zu der regulären Einkommensteuer-Erklärung, die nur bei konkretem Verdacht auf Verstöße wieder aufgemacht wird, kann die freiberufliche Tätigkeit ja auch "routinemäßig" einfach so einer Stichproben-Prüfung unterzogen werden. Passiert zwar selten, gerade bei so geringen Einkünften, aber im Bekanntenkreis habe ich es schon erlebt.



  2. #237
    TBSE performer Avatar von test
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    Und wie sieht dann so ein Beleg für die Fahrt genau aus? Was muss er alles enthalten?
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



  3. #238
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Wenn du aber nur Einkünfte von 500 bis 5000 Euro/a aus freiberuflicher Tätigkeit hast, dann musst du EÜR doch gar nicht ausfüllen. Pflicht erst ab Einnahmen >17.500 €/a, bei meiner freiberuflichen Tätigkeit sind die Ausgaben recht schnell und übersichtlich da aufgeführt (Versicherungskosten, Wegekosten, Arbeitsmaterial, Verpflegungskostenmehraufwand, ggfs Übungsleiterpauschale nach §3 Abs 26 EStG). Die Aufbewahrungsrichtlinien sind mir ehrlich gesagt neu - Nachweise hebe ich halt auf und habe sie bisher immer mitgeschickt, für 2017 erstmalig belegfrei via Elster übermittelt, die Belege sowohl für Angestelltentätigkeit wie auch für freiberufliche Tätigkeit liegen alle auf Papier hier in einem dicken Stapel - wenn das FA was sehen will, dann greife ich einmal ins Regal und tüte das ein.
    Da die Belege sowohl auf Papier existieren als auch als Kontobewegungen nachvollziehbar sind UND ich meinen Hauptverdienst nach wie vor aus angestellter Tätigkeit beziehe, glaube ich nicht, dass man da irgendwann ein Fass aufmachen wird.

    Seit ich mich nicht nur im notärztlichen, sondern auch im intensivstationären Setting als Honorarkraft betätige, muss ich sagen, letzteres ist insofern angenehmer, als dass wegen der Scheinselbständigkeit das inzwischen als ANÜ läuft. Im Vorfeld mehr Papierkram (Einzelverträge für jeden Dienst inkl. DRV-Befreiung für jeden Dienst, füllt inzwischen schnell nen Ordner..), aber letztlich Steuerklasse 6 und damit am Ende ziemlich ausgeschlossen, dass ich für die Dienste nachzahlen muss. Zusätzlich quartalsmäßige Steuervorauszahlungen, das sollte dann eigentlich so passen....



  4. #239
    TBSE performer Avatar von test
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    Also das mit den Einzelbelegen für jede Fahrt, die aufgrund einer Rechnung belegt ist, kommt mir etwas übertrieben vor. Meine Steuersoftware zeigt mir das auch nicht an. Dokumentierst du dann Hin und Rückfahrt auch noch separat?! Da im Rahmen der EÜR mit meiner Steuersoftware die Fahrten ja alle dokumentiert sind, frage ich mich, ob das nicht wohl ausreichen sollte. Könntest du uns sagen, wo die Pflicht zu Einzelbelegen jeder Fahrt herkommt und nachzulesen ist? Ich konnte das gerade nicht finden.

    Und das in deinem Bekanntenkreis waren freiberuflich tätige Honorarärzte/PRaxisvertreter, die geprüft wurden? Was wurde da genau moniert? Selbst, wenn ich meine Dokumentationspflichten nicht vollständig erfüllen würde bei so einer Prüfung, so lange sich die Fahrten mit anderen Belegen plausibel nachweisen lassen, kann ja nicht all zu viel passieren.

    Außerdem sagt meine Steuersoftware (Steuersparerklärung) bzgl. Telefonkosten, dass man diese bei Betriebsausgaben genauso pauschal (20Prozent, bis 20 Euro) ansetzen kann wie bei den Werbungskosten. Dort steht auch explizit, dass Einzelaufführungen für den NAchweis nicht notwendig sind, sondern nur Beispiele reichen, wofür diese beruflich benötigt werden. Der Unterschied zu den WErbungskosten ist mir hier also auch nicht ersichtlich.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



  5. #240
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    Ich möchte ja keine Werbung machen aber heute gibt es bei einer großen Supermarktkette, die sich nach zwei Himmelsrichtungen unterteilt, die Steuer-CD für 2018 für 5€. Damit schafft jeder eine Steuererklärung und selbst alle Neuen, die keine Belege haben, können ja allerhand Pauschalen geltend machen ;)



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