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Also zu einer Pflicht zu irgendwelchen Einzelbelegen konnte ich weiterhin nichts finden.
In dem entsprechenden Gesetz steht nichts davom. Auch in Kommentaren hierzu wird geschrieben, dass es keine konkreten Anforderungen an die Form der Belegführung und Dokumentation gibt, sofern man nicht verpflichtet ist (als Freiberufler nicht der Fall). EÜR ist übrigens seit 2017 PFlicht auch unterhalb 17500€/ Jahr.
Eigenbelege werden wohl nur benötigt, wenn keine anderen BElege vorhanden sind. Von daher bin ich der Einschätzung, dass z.B. Dokumentation mit den EÜR Dokumenten der Steuersoftware + Belege ausreichen sollte. Die Softwares bieten einem ja auch die Ausgabe eines Journals oder BWA. Aber ich finde nirgends Anforderungen, dass das wirklich von einem Freiberufler verlangt wird. Auch ein Erfahrungsbericht von einem Freberufler, der geprüft wurde für 3 Jahre, legt nahe, dass das ausreichen sollte. Insbesondere, wenn man ein relativ einfaches System hat (Ust-freie Honorare, als Ausgaben im wesentlichen Fahrtkosten, Mitgliedschaften, Versicherungen, usw.) und die Ausgaben im BEreich bei 10-20 Prozent der Einnahmen liegen.
Ich werde trotzdem mal meine Ordnung da etwas überarbeiten und für jedes JAhr eigene ORdner anlegen, damit man es einfacher hat. Wobei es auch so zu sein scheint, dass man Vorlauf von Wochen bis Monaten bis zur Prüfung hat und also alles entsrechend vorbereiten kann. Prüfungswahrscheinlichkeit bei Freiberuflern wohl ca. alle 20-63 Jahre im Schnitt.
Wie machen hier andere diese Aufbewahrung/Dokumentation? Benutzt ihr Journale oder BWA von den Softwares?
"Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."
(Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)