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Umfrageergebnis anzeigen: Steuererklärungen -

Teilnehmer
139. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja mache ich selbst.

    90 64,75%
  • Ja lasse ich machen durch Freunde Bekannt etc.

    11 7,91%
  • Ja lasse ich machen durch einen Steuerberater.

    32 23,02%
  • Nö, brauche ich nicht machen.

    6 4,32%
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Ergebnis 26 bis 30 von 321
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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #26
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
    Registriert seit
    31.01.2006
    Beiträge
    2.798

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    Bei "normalen" Nacht- und Wochenenddiensten im KH kann man die Verpflegungspauschale IMHO nicht geltend machen:

    "Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige wegen dieser vorübergehenden Tätigkeit von seiner Wohnung und seinem Tätigkeitsmittelpunkt (...) abwesend ist, ein Pauschbetrag von (...) abzuziehen." (§ 4 Abs. 5 Nr. 5 Satz 2 EStG)

    Denn diese Dienste im KH finden ja an der regulären Arbeitsstätte statt, bei der kein Verpflegungsmehraufwand i. S. dieser Vorschriften entsteht.



  2. #27
    Dunkelkammerforscher
    Registriert seit
    20.08.2004
    Ort
    Im schönen Süden
    Semester:
    das war mal...
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    3.740
    Du kannst noch nicht mal die Fahrtkosten absetzen wenn du Rufbereitschaft hast (nur einmal/Tag Weg zur Arbeit)... Verpflegungspauschale geht nur wenn du auf Kongress o.ä ist (siehe Erklärung von SuperSonic). Was sich in den meisten Fällen lohnt ist ein Jahr lang mal alle Tankrechnungen/Werkstattkosten/Anschaffungskosten Winterreifen/etc. zu sammeln und die tatsächlichen Kosten/km zu berechnen. Das kannst du dann nämlich ab sofort anstatt der Pauschale ansetzen.



  3. #28
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    28.02.2012
    Beiträge
    38
    Kann man seine Anschaffungskosten für ein Smartphone von der Steuer absetzen? Benutze es zwar größtenteils für mich privat aber auch in der Klinik für Telefonate, Apps und als Notizbuch.



  4. #29
    gern geschehen Avatar von Kackbratze
    Registriert seit
    05.04.2003
    Ort
    LV-426
    Semester:
    Ober-Unarzt
    Beiträge
    23.454
    Mein Smartphone konnte ich absetzen, allerdings musste ich per "Appkauf" auch nachweisen, dass ich es klinikrelevant nutze. "Nur" um erreichbar zu sein, kann man es vielleicht teilweise absetzen. Mein Steuerberater war jedenfalls froh über die medizinischen (klinischen!) Apps, dadurch konnte er das besser geltend machen (OPS-Codes, GOÄ und EBM, rote Liste).

    Kacken ist Liebe!
    Salmonella ist Kacken!


    What have you done today to earn your place in this crowded world?



  5. #30
    endlich fertig! Avatar von lala
    Registriert seit
    25.03.2002
    Beiträge
    1.338
    Smartphones, Rechner und selbst Navi haben wir ohne Probleme immer mit 50% beruflicher Nutzung angesetzt - hat obwohl spitzfindiges Finanzamt immer funktioniert....nur nicht zu dreist werden und 100% behaupten...



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