Doch, die kirchlichen Arbeitgeber dürfen verlangen, dass man Kirchenmitglied ist.
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Ich habe eine Frage:
Dürfen denn überhaupt die Arbeitgeber so etwas verlangen, oder könnte man sich auf das Diskriminierungsgesetz berufen?
Wenn die etwa keine nicht-Christen einstellen, könnte man ja meinen das sei Diskriminierung, denn die Konfession eines hat nichts mit seiner beruflichen Kompetenz zu tun.
Letztendlich ist das fast so, als würde jemand sagen daß er z.B. keine Homosexuelle einstellt.
Doch, die kirchlichen Arbeitgeber dürfen verlangen, dass man Kirchenmitglied ist.
Soweit ich weiß, gelten kirchliche Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten usw. als Tendenzbetriebe, und dort sind Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte erlaubt.
Arbeite seit ca. 5 Jahren nebenbei in einem christlichen Haus (evangelisch), die wollen bei den Assis und Oberärzten keine Religionszugehörigkeit haben, das ist scheinbar relativ egal. Wer Chef werden will, muß allerdings evangelisch sein, sonst gibt's nix.
Aber das kann jeder Träger wohl für sich selbst regeln wie oben schon beschrieben.
"If you're gonna be dumb, you'd better be tough."-Johnny Knoxville
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Wie gut zu lesen, daß es solche Häuser doch noch gibt!Zitat von sunrise10086