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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Guten Tag!

    Ich bin Mediziner und befinde mich zur Zeit im 8. Semster Zahnmedizin mit dem Glück, nebenbei mit einer halben Stelle in der MKG-Chirurgie arbeiten zu können.

    Pro Monat fallen im Augenblick (angespannte Personalsituaton, man kennt es ...) etwa 7-10 Dienste/Nachtdienste pro Monat an, von denen ca. 4-5 in einen Tagdienst münden würden.

    Nun meine Frage zum Freizeitausgleich infolge eines Nachtdienstes mit Freizeitausglaich am Folgetag: Bei mir und einem ebenfalls mit halber Stelle angestellten Kollegen werden als Freizeitausgleich 8:30 Stunden der Bruttostunden des Nachtdeinstes abgezogen (ebenso viel wie bei unseren Kollegen mit voller Stelle), obwohl wir lediglich am Folgetag 4:15 Stunden fehlen.

    Rechnerisch sieht das dann so aus:

    ((Bruttostunden x 0,8 (Gruppe D)) - Freizeitausgleich)= Nettostunden

    Aus einem Monat mit 130 Bruttostunden werden dann schnell mal 50 Nettostunden, nach der alten Rechnung mit Abzug von 8:30 std. pro Nachdienst.

    Telefonische Anfragen in der Personalabteilung wurden bisher abgewiegelt mit der "Erklärung", dass wir mit einer halben Stelle 2 Tage Freizeitausgleich zu nehmen hätten. Punkt. Auf die Frage, warum man mit einer vollen Stelle (42 std.) nur einen Tag Freizeitausgleich nehmen müsse konnte uns keine klare Antwort gegeben werden.

    Wie stehen die Erfahrungen an anderen Kliniken? Gibt es Tarifrechtliche Gründe, die ein solches Vorgehen rechtfertigen? Lohnt es sich, an der Sache dran zu bleiben und eine Instanz höher nachzufragen?

    Schließlich handelt es sich monatlich um ca. 20 Bruttostunden, die uns beiden seit einigen Monaten im Schnitt "durch die Lappen" gehen.

    Vielen Dank für eure Zuschriften!



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    Vielleicth verstehe ich Dein Problem nicht richtig, aber für mich klingt es sehr logisch, dass Du mit einer halben Stelle, wenn Du einen vollen Nachtdienst gemacht hast, zwei Freizeitausgleichstage und der mit der vollen Stelle nur einen machen muss/kann. Um die Zeit, die Du in der Nacht in der Klinik verbracht hast, voll ausgleichen zu können, sind bei Dir zwei freie "normale" Arbeitstage von Nöten, bei den anderen Kollegen eben nur einer. Somit würden auch nicht auf einmal 50 Stunden in der Rechnung fehlen, weil die ja tatsächlich nicht mehrr geleistet würden. Die Frage ist dabei natürlich, was für Dich sinnvoller wäre: Einen zusätzlichen freien Tag, der im Studium bestimmt sinnvoll zu nutzen wäre, oder aber mehr Geld, wenn Dir nur diese 4,5h abgezogen würden. Aber bei solchen Dingen ist ja meist nicht mit Peronalabteilungen zu reden... Ob Du da bist oder nicht, die Arbeit wird auch so gemacht, aber so wird Geld gespart



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  3. #3
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    Ich verstehe das auch nicht so ganz:
    Wenn du eine halbe Stelle hast, schuldest Du deinem Arbeitgeber im "Idealmonat" (4 Wochen) 10 Tage bzw. 84 Arbeitsstunden.
    Jede Stunde, die Du tagsüber arbeitest, geht 1:1 in diese Rechnung ein, im Bereitschaftdienst 0,8:1.
    Angenommen, Du machst 10 Dienste a 16h = 160*0,8= 128 Arbeitsstunden, d.h. Du hast schon zuviel gearbeitet.

    Nehmen wir an, Du machst 6 Dienste a 16h = 96*0,8= 67,8 Arbeitsstunden, dann musst du noch einen knappen Tag arbeiten um deine Pflicht zu erfüllen, die restlichen 9 Tage wären dann quasi Freizeitausgleich.

    Was nicht geht: 10 Tage arbeiten (84h) + x Dienste (x*16*0,8) wobei ein Teil der Dienste mit den übrigen 10 freien Tagen in Freizeit ausgeglichen werden, denn für diese Tage besteht ja überhaupt keine Arbeitsverpflichtung.

    Wie es jetzt bei Dir ist, habe ich nicht so ganz verstanden.



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