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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    Hallo an alle,

    hab nun endlich die Approbation erhalten, in 2 Monaten geht s los mit dem ersten Job (in Hessen). Jetzt die Frage, wann muss ich mich denn bei meiner Landesärztekammer anmelden, schon jetzt in Bayern oder erst später in Hessen. Was ist wenn ich weiterhin meinen Hauptwohnsitz in Bayern habe, oder hat das damit gar nichts zu tun.

    Schönes Wochenende noch
    (B)xxx(/B)



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  2. #2
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    Ob du dich anmelden musst, wenn du noch arbeitslos bist, kommt auf das Bundesland an. In manchen ist es nicht unbedingt notwendig, in anderen steht es in den Vorschriften, dass man nach Erhalt der Approbation sich anmelden musst. Hieße für dich, dass du dich jetzt in Bayern anmelden und später nach Hessen ummelden müsstest, wenn du dort arbeitest. Schau doch mal auf der Seite deiner Landesärztekammer nach, ob man in Bayern auch als Nicht-Arbeitender angemeldet sein muss...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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  3. #3
    endlich fertig! Avatar von lala
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    Huhu,

    du mußt dich bei der LÄK anmelden wo du arbeitest, nur dann, wenn du nicht arbeitest, da wo dein Wohnsitz ist. Da das bei dir ja ein überschaubarer Zeitraum von nur 2 Monaten ist und der Wechsel von einer LÄK zur nächsten Papierkram ist, würde ich mal in Hessen anrufen oder hinschreiben und sagen, dass du dort ab dem 1.4. anfängst. Es sei denn, du willst unbedingt für die 2 Monate Ärzteblatt, Arztausweis und so haben....

    Liebe Grüße und guten Start,

    lala



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  4. #4
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    Vielen Dank für eure Antworten,

    hab mich jetzt in Hessen ab 15.3 angemeldet, die meinten auch, dass das ausreichend ist.



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