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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
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    Hallo,
    hätte mal eine Frage an alle Kollegen, die wie ich als Assi im KKH arbeiten. Wie macht ihr das mit Medis, die ihr für den Eigenbedarf in der Apotheke holt, wenn sie eigentlich von der Kasse bezahlt würden?

    Musste mir gestern dringend etwas kaufen, dass eigentlich nur 2,50 Euro Zuzahlung gekostet hätte, wenn ich zum niedergelassenen Kollegen gegangen wäre. Da ich mir das aber ersparen wollte (Warterei etc.) habe ich in der Apotheke natürlich den vollen Preis des Medikamentes (ca. 30 Euro) bezahlt.
    Ich bin gesetzlich versichert. Kann ich mir das Geld rückerstatten lassen? Wie macht ihr das?



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  2. #2
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
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    kannst Du nur, wenn Du ein Kassenrezept dafür nachreichen kannst. Also doch noch mal beim Kollegen vorbeischauen oder so... wenn das sein Budget nicht sprengt...



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  3. #3
    Kognitive Sollbruchstelle Avatar von Sebastian1
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    Wobei sich mir wieder die Frage stellt: Darf ein Arzt mit Kassenzulassung sich selbst ein Kasenrezept ausstellen? Und als Folge dann: Wer darf alles eine Kassenzulassung beantragen?



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  4. #4
    Platin Mitglied
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    vorbei!
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    Z.n. 1. Fachrichtungswechsel
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    hab gestern was Interessantes erfahren:

    Bei der BKK Gruner und Jahr darf man sich als Arzt selber Rezepte ausstellen, seine Diagnose draufschreiben und kriegt es dann erstattet. Juhuu!! Dahin wechsle ich!! Bei der TKK kriegt man angeblich nur 50%



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  5. #5
    Registrierter Benutzer
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    Neuro-Assi
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    Also, ich mich das andauernd und bin bei der Barmer. Die zahlen dann auch immer anstandlos. Für gewöhnlich reicht uch der Kassenbeleg, wenn wenigstens mein Name draufgeschrieben ist.



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