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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Bin auch bei der TK und habe mal nachgefragt. Mir wurde gesagt, dass sie die Medikamentenkosten übernehmen für alle Medikamente, welche ich verordnen darf. Da man als Humanmediziner alles außer Medis für Tiere verordnen darf dürfte es somit kein Problem sein. Ich lasse mich aber überraschen, wenn es soweit ist und ich mir das erste Medikament selbst verordne. Vielleicht kommt ja dann doch noch das böse Erwachen.



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  2. #12
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    Hallo zusammen,
    ich bin auch bei der TK. Bei mir hieß es zuerst auch nein. Als ich dann aber damit argumentierte, dass es nicht im Interesse der KK ist, wenn Ärzte, die sich selbst ein Med. ausstellen können, zum niedergelassenen Kollegen gehen, wurde mit einer Zentrale telefoniert. Dort wurde dann die Auskunft mit der Quittung und dem schriftlichen Antrag gegeben.

    LG
    Bärchi



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  3. #13
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Bärchi
    Hallo zusammen,
    ich bin auch bei der TK. Bei mir hieß es zuerst auch nein. Als ich dann aber damit argumentierte, dass es nicht im Interesse der KK ist, wenn Ärzte, die sich selbst ein Med. ausstellen können, zum niedergelassenen Kollegen gehen, wurde mit einer Zentrale telefoniert. Dort wurde dann die Auskunft mit der Quittung und dem schriftlichen Antrag gegeben.

    LG
    Bärchi
    Darf ich mal fragen in welchem Bundesland Du versichert bist? Und vor allem wer das dann "erlaubt" hat? Wenn die das nämlich so ist, dann werde ich die TK weiter nerven und denen sagen, dass es so nun nicht geht .



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  4. #14
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    Hallo!

    Ich hab grad bei der IKK direkt angerufen und die Dame am Telefon meinte es sei gar kein Problem, daß ich nur die Quittung einreichen würde und dann das Geld zurück bekommen würde?! Kann das sein? Sie meinte ich muß das mit den Apothekern abschnacken. Ich dachte immer, ich müßte das Rezept einreichen (das wäre von mir selber ja privat, oder?). War bisher über meine Eltern versichert und hab da nicht so die Ahnung von . Aber das wär ja super! Ist nämlich 2% günstiger als die Barmer.

    Grüße, Persephone



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  5. #15
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    Komisch, mir hat die IKK-Direkt per Email mitgeteilt, dass es grundsätzlich nicht möglich sei.

    Ich habe vor einigen Wochen die günstigsten 10 Kassen bezüglich dieses Themas angemailt und folgende Antworten erhalten:

    IKK-Direkt: s.o.
    BKK-FTE: grundsätzlich nicht möglich wegen Sachleistungsprinzip
    BKK Gruner+Jahr: kein Problem (da bin ich jetzt auch versichert)
    BKK Oetker: prinzipiell schon, aber mit viel wenn und aber und keine Garantie, dass es in Zukunft weiter so gehandhabt wird
    BKK Barmag-Steinmüller: die Antwort habe ich nicht kapiert. "Die Erstattung würde im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung erfolgen"

    Die anderen Kassen haben nicht geantwortet.



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