teaser bild
Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 5 von 17
Forensuche

Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von MHH-BJ
    Mitglied seit
    20.10.2006
    Ort
    Hannover
    Semester:
    am Ende vor dem Anfang
    Beiträge
    12

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    Hallo Kollegen,
    könnt ihr mir kurz mal die Vorteile des Wechsels zum Versorgungswerk der Ärzte nach vorherigen, langjährigen Einbezahlens in die gesetzliche Rentenversicherung erklären, ist mir nicht gänzlich klar geworden!
    Vielen Dank
    Gruß Björn



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  2. #2
    Dr. med. Dr. med. dent. Avatar von turinep
    Mitglied seit
    02.09.2002
    Ort
    Göttingen
    Semester:
    fertig...
    Beiträge
    231
    1. Als approbierter Arzt MUSST Du ins berufsständige ärztliche Versorgungswerk einzahlen.
    2. Du DARFST zusätzlich weiterhin in die BfA einzahlen, kannst Dich aber wg. Punkt 1 davon befreien lassen.
    3. Dein Arbeitgeber muss nur die Hälfte EINER Rentenzahlung übernehmen. Folglich zahlst Du beim Einzahlen in beide Rentensysteme drei Mal so viel wie beim Einzahlen nur ins Versorgungswerk: Arbeitnehmeranteil Versorgungswerk + Arbeitnehmeranteil BfA + Arbeitgeberanteil BfA.

    Ob sich die dreifache Einzahlung lohnt, musst Du selbst entscheiden. Der Auszahlungsbeginn aus der BfA wird derzeit nach oben verschoben und die Rente, die Du daraus beziehen wirst, ist höchst wahrscheinlich weniger als die aus dem Versorgungswerk. Ich habe die paar Monate, die ich vor und während des Studiums in die BfA eingezahlt habe, abgeschrieben. Da lege ich das jetzt Ersparte lieber beiseite...



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  3. #3
    biergartenaffin Avatar von Picknicker
    Mitglied seit
    26.03.2005
    Ort
    München
    Beiträge
    285
    Man kann sich die Beiträge, die man ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt hat (frühere Jobs, Nebenjobs usw) auch auszahlen lassen, 2 Jahre nach Antragsstellung. Man muß sich nur drum kümmern, sonst isses weg, das Geld.



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  4. #4
    Scutmonkey Deluxe Avatar von Hellequin
    Mitglied seit
    29.08.2003
    Ort
    Hauptstadt des Nebelreichs
    Semester:
    Facharzt
    Beiträge
    7.165
    Zitat Zitat von Picknicker
    Man kann sich die Beiträge, die man ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt hat (frühere Jobs, Nebenjobs usw) auch auszahlen lassen, 2 Jahre nach Antragsstellung. Man muß sich nur drum kümmern, sonst isses weg, das Geld.
    Meinst du jetzt 2 jahre nach Antragstellung zum Wechsel ins Versorgungswerk? Und wo muss man sich dann hinwenden? Die BfA?
    In this Job, I have to steal my laughs where I can, no matter how sad, pathetic or snide. *Jenny Sparks*

    Im Morgengrauen nach der Nachtschicht hatte Dr. Elsner für die großen Fragen der Menschheit
    - Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was wollen wir? - alle Antworten:
    Er kam von der Nachtschicht, ging nach Hause und wollte nur noch schlafen!



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
  5. #5
    Jense
    Guest

    - Anzeige -

    Interesse an einer Werbeanzeige hier?
    mehr Infos unter www.medi-a-center.de

    .....
    Geändert von Jense (03.12.2007 um 17:08 Uhr)



    MEDIsteps - Verringert Bürokratie deiner ärztlichen Weiterbildung - [Klick hier]
Seite 1 von 4 1234 LetzteLetzte

MEDI-LEARN bei Facebook