1. Als approbierter Arzt MUSST Du ins berufsständige ärztliche Versorgungswerk einzahlen.
2. Du DARFST zusätzlich weiterhin in die BfA einzahlen, kannst Dich aber wg. Punkt 1 davon befreien lassen.
3. Dein Arbeitgeber muss nur die Hälfte EINER Rentenzahlung übernehmen. Folglich zahlst Du beim Einzahlen in beide Rentensysteme drei Mal so viel wie beim Einzahlen nur ins Versorgungswerk: Arbeitnehmeranteil Versorgungswerk + Arbeitnehmeranteil BfA + Arbeitgeberanteil BfA.
Ob sich die dreifache Einzahlung lohnt, musst Du selbst entscheiden. Der Auszahlungsbeginn aus der BfA wird derzeit nach oben verschoben und die Rente, die Du daraus beziehen wirst, ist höchst wahrscheinlich weniger als die aus dem Versorgungswerk. Ich habe die paar Monate, die ich vor und während des Studiums in die BfA eingezahlt habe, abgeschrieben. Da lege ich das jetzt Ersparte lieber beiseite...