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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    biergartenaffin Avatar von Picknicker
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    Ja, wenn du dir deine Beiträge nicht auszahlen lassen möchtest. Das, was ich an Rente bekommen würde, wirtd wahrscheinlich wegen zu hoher Bearbeitungsgebühren sowieso gestrichen, also laß ich mir´s lieber auszahlen



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  2. #7
    Registrierter Benutzer
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    Wie hast Du denn die Auszahlung beantragt?

    Ich Habe auf der Homepage der bfa gesucht, aber keine passenden Infos gefunden. Ich weiss nur, dass ich in diversen kleinen Jobs eingezahlt habe, aber ich weiss nicht wieviel und wie ich es wiederbekomme...

    Danke für Tips!



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  3. #8
    biergartenaffin Avatar von Picknicker
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    Man kann erst zwei Jahre nach Wechsel ins Versorgungswerk die Rückzahlung beantragen, da mußt du da mal anrufen, wie´s genau geht, weiß ich nicht.



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  4. #9
    Jense
    Guest
    .....
    Geändert von Jense (03.12.2007 um 16:39 Uhr)



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  5. #10
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    Danke für die Hilfe!
    Ich hab jetzt rausgefunden, dass man erst mal einen "Antrag auf Kontenklärung" stellen muss. Dazu gehört auch der "Fragebogen für Anrechnungszeiten". Danach kommt dann evtl. der Antrag auf Beitragserstattung.

    Man darf, um Geld zurückzuerhalten, nicht länger als 60 Monate eingezahlt haben. Das Studium wird angerechnet, ebenso wie Schulausbildung nach dem 17.Lj. Ich weiss nicht wie diese beiden Sachen angerechnet werden, denn das Studium allein sind ja schon mehr als 60 Monate.

    Hier der Link für die Anträge:

    http://www.deutsche-rentenversicheru...nklaerung.html



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