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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    Zitat Zitat von Jense
    ich habe das inzwischen auch gemacht und kriege nichts zurück mit über 100 Monaten Anrechnungzeit

    Wird das Studium ganz gezählt? Also ein Monat Studium= ein Beitragsmonat?



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  2. #12
    Assistenzärztin Avatar von Stefy
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    Also ich habe nur das Formular zur Beitragsrestattung ausgefüllt und im Bürgerbüro/ Rentenstelle abgegeben, die haben das kurz durchgelesen, gefragt, warum bz. ob ich ins Ausland gehen würde und dann ihren "Segen" gegeben und das Formular für mich weggeschickt..Und als ich zuvor mit der Auskunft der RV telefoniert hatte, wollte dir nur wissen, wie lange ich bereits ( beruftstätig) eingezahlt hätte und verwieß dann auch auf Beitragserstattungsformular...bist du sicher, daß das andere Formular nötig ist?

    LG Stefy



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  3. #13
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    @ Stefy:

    Nee, das ist nicht nötig, wenn Du weisst, wieviel Du eingezahlt hast und wieviele Monate Du angerechnet bekommst.

    Aber ich denke, das wissen die wenigsten...

    Die Geschichte mit der Schul/- und Studienzeitenanrechnung und z.B. Anrechnung von Kindererziehungszeit muss aber irgendwann gemacht werden (hat mir zumindest ddie Tante am Telefon erzählt).



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  4. #14
    Assistenzärztin Avatar von Stefy
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    Hallo Nora,

    also, genau wissen ist eben so eine Sache...ich habe eigentlich nur den Antrag ausgefüllt und mit der Kindererziehung war das auch so eine Sache,in meinem Fall wird sie jedenfalls NICHT angerechnet.....Vielleicht beim 2 Kind?

    Das Formular auszufüllen ,war schon ne halbe Doktorarbeit, dieses Beamtendeutsch ....schrecklich...und wer weiß, was man dann wirklich zurückbekommt...

    LG Stefy



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  5. #15
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    Hallo,

    ich stehe auch grade vor dem ganzen Entscheidungsberg...
    Weiß einer von Euch, ob man nach dem Austritt aus der ges. RV im Versorgungswerk auch Ansprüche auf Riester-Rente hat?

    Danke, trinity



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