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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
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    Hi!
    Ich habe folgende Frage an alle die sich auskennen: da ich nach dem Studium ein paar Monate (gewollt) arbeitslos war habe ich mich von der Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk befreien lassen. jetzt fange ich an zu arbeiten und muss ja die Befreiung widerrufen. Allerdings fange ich in einem anderen Bundesland an, muss also Ärztekammer und Versorgungswerk wechseln. Bin ich nach Wechsel der Kammer automatisch Mitglied im Versorgungswerk oder muss ich meine Befreiung schriftlich widerrufen und wenn ja wo? Bei meinem alten oder dem neuen Versorgungswerk? bin etwas verwirrt.danke für antworten.



  2. #2
    im Labor
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    09.03.2005
    Beiträge
    165

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    Hallo Milka,

    ich kenne mich ja da nicht wirklich gut aus, aber ich kann zumindest mal schreiben, was mir in einer sehr ähnlichen Situation gesagt wurde. Ich bin wegen einer Babypause nach dem Studium noch nicht im Versorgungswerk und mir wurde explizit mitgeteilt, dass ich mich bei Stellenantritt bei dem zuständigen Versorgungswerk zu melden habe.

    Grüßles,

    Allona



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