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  1. #1
    Guest

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    Wenn Bestehensgrenze angenommen: 50 %, bis wieviel Prozent hat man dann eine fünf?



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  2. #2
    Guest
    ich meine bis 146 punkte
    aber 50% ist die grenze fast nie.

    grüße aus mainz

    stefan



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  3. #3
    Guest
    Ungenügend wird die Leistung bewertet, wenn die Leistung die die Bestehungsgrenze um 10% unterschreitet.
    Was bedeutet das?



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  4. #4
    Narkosemensch Avatar von Vystup
    Mitglied seit
    04.08.2002
    Ort
    Leipzig
    Beiträge
    1.766
    wenn du 10% unter der grenze liegst, kriegst du ne 6 und darfst dann wohl nochmal



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  5. #5
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Original geschrieben von Unregistered
    Ungenügend wird die Leistung bewertet, wenn die Leistung die die Bestehungsgrenze um 10% unterschreitet.
    Was bedeutet das?
    Also, verstehe ich das richtig:
    - mit 60%, also 192 Punkten hat man auf alle Fälle bestanden? Mit 'ner "vier"?!
    - 10% von 192 sind 19,2 - gerundet 19 Punkte. 192 Punkte minus 19 Punkte sind 173 Punkte -> wäre 'ne "fünf" bei 60% Bestehensgrenze?!
    - die Bestehensgrenze lag aber meist unter 60%, in der Regel so um die 55%, also 176 Punkte.
    - 10% von 176 sind 17,6 - gerundet 18 Punkte. 176 Punkte minus 18 Punkte sind 158 Punkte (also 'ne "fünf" bei 55% Bestehensgrenze?)
    - Wenn die Bestehensgrenze bei 55% liegt, dann bin ich mit meinen 159 Punkten gerade noch bei 'ner "fünf"?

    Sehe ich das jetzt richtig? Wo sind die Mathe-LKler?

    Rugger (der gerade mächtig unter Strom steht...!)
    Geändert von Rugger (21.08.2002 um 16:12 Uhr)



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