ich meine bis 146 punkte
aber 50% ist die grenze fast nie.
grüße aus mainz
stefan
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Wenn Bestehensgrenze angenommen: 50 %, bis wieviel Prozent hat man dann eine fünf?
ich meine bis 146 punkte
aber 50% ist die grenze fast nie.
grüße aus mainz
stefan
Ungenügend wird die Leistung bewertet, wenn die Leistung die die Bestehungsgrenze um 10% unterschreitet.
Was bedeutet das?
wenn du 10% unter der grenze liegst, kriegst du ne 6 und darfst dann wohl nochmal
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Also, verstehe ich das richtig:Original geschrieben von Unregistered
Ungenügend wird die Leistung bewertet, wenn die Leistung die die Bestehungsgrenze um 10% unterschreitet.
Was bedeutet das?
- mit 60%, also 192 Punkten hat man auf alle Fälle bestanden? Mit 'ner "vier"?!
- 10% von 192 sind 19,2 - gerundet 19 Punkte. 192 Punkte minus 19 Punkte sind 173 Punkte -> wäre 'ne "fünf" bei 60% Bestehensgrenze?!
- die Bestehensgrenze lag aber meist unter 60%, in der Regel so um die 55%, also 176 Punkte.
- 10% von 176 sind 17,6 - gerundet 18 Punkte. 176 Punkte minus 18 Punkte sind 158 Punkte (also 'ne "fünf" bei 55% Bestehensgrenze?)
- Wenn die Bestehensgrenze bei 55% liegt, dann bin ich mit meinen 159 Punkten gerade noch bei 'ner "fünf"?
Sehe ich das jetzt richtig? Wo sind die Mathe-LKler?
Rugger (der gerade mächtig unter Strom steht...!)
Geändert von Rugger (21.08.2002 um 16:12 Uhr)