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Bestehensgrenze bzw. Notengrenze zur 5 - ein Beitrag zur Aufklärung
Hier scheint ja einiges durcheinander zu gehen. Zunächst einmal lag die Bestehensgrenze in den letzten Jahren nie bei 176 Punkten, sondern immer zwischen 160 und 171 Punkten (kann jetzt bei dieser offensichtlich recht leichten Prüfung anders sein). In dem von Rugger gebildeten Beispiel "176 Punkte" als Bestehensgrenze errechnet sich die Notengrenze für die 5 durch Abzug von 17,6 Punkten mit 158,4, also gibts die 5 ab 159 Punkten. Leider wird immer wieder der Fehler gemacht, dass viele mit Prozenten arbeiten; richtigerweise sollte man aber immer von den absoluten Zahlenwerten ausgehen, dann passieren keine Fehler.
Ciao Wäller