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  1. #6
    Guest

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    also wenn ich mich richtig erinnere, weiß die Approbationsordnung davon zu berichten, dass eine Klausur dann mit dem Prädikat "ungenügend" zu bewerten ist, wenn die erreichte Punktzahl sich in einem Spektrum unterhalb von 25 % der erreichbaren Punkte bewegen. 25 % bis Bestehensgrenze deckte dann den Fünfer-Bereich ab.



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  2. #7
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Habe eben nochmal nachgeschaut (unter: http://www.medi-learn.info/seiten/ba...stehensgrenze2) und festgestellt, daß die höchste Bestehensgrenze seit Frühjahr 1994 im Frühjahr 1998 war: 175 Punkte (weniger als die oben angenommenen 55%!).
    Demnach sollten meine 159 Punkte für 'ne "fünf" reichen (und somit den Versuch wert sein, es in der mündlichen auf 'ne "zwei" zu bringen...)

    Rugger



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  3. #8
    Guest
    geh zu impp. de da stehts genau...

    ich glaub wenn du ie bestehensgrenze ( in der regel so 160 -175 punkte) um 22% unterschreitest gibts die 6 dh. du darfst noch nicht mal an der mündlichen teilnehmen...

    wie gesagt, 100% infos und keine gerüchte bei impp.de !



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  4. #9
    Premium Mitglied Deluxe Avatar von Rugger
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    Original geschrieben von Unregistered
    ich glaub wenn du ie bestehensgrenze ( in der regel so 160 -175 punkte) um 22% unterschreitest gibts die 6 dh. du darfst noch nicht mal an der mündlichen teilnehmen...
    Halte die MediLearn Seite eigentlich auch für zuverlässig - was soll man sich bei der offiziellen Bestehensgrenze auch groß vertun???
    Die 22% haben was mit dem "gleiten" der Bestehensgrenze zu tun (wenn man mehr Fragen als die schlechtesten 22% der Regelstudienzeitteilnehmer richtig hat, hat man auf alle Fälle bestanden -> deshalb lag die Bestehensgrenze bislang auch immer unter 60%!).
    Eine "fünf" hat man sicher, wenn "der Prüfling mindestens 90 vom Hundert der für das Bestehen der Prüfung erforderlichen Mindestpunktzahl zutreffend beantworteter Fragen erreicht hat" (Zeit vom Hinweise- Zettel des LPA, Auszug aus der APPO).

    Rugger



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  5. #10
    Guest

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    Bestehensgrenze bzw. Notengrenze zur 5 - ein Beitrag zur Aufklärung

    Hier scheint ja einiges durcheinander zu gehen. Zunächst einmal lag die Bestehensgrenze in den letzten Jahren nie bei 176 Punkten, sondern immer zwischen 160 und 171 Punkten (kann jetzt bei dieser offensichtlich recht leichten Prüfung anders sein). In dem von Rugger gebildeten Beispiel "176 Punkte" als Bestehensgrenze errechnet sich die Notengrenze für die 5 durch Abzug von 17,6 Punkten mit 158,4, also gibts die 5 ab 159 Punkten. Leider wird immer wieder der Fehler gemacht, dass viele mit Prozenten arbeiten; richtigerweise sollte man aber immer von den absoluten Zahlenwerten ausgehen, dann passieren keine Fehler.
    Ciao Wäller



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