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  1. #13306
    Diamanten Mitglied Avatar von Kiddo
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    Hallo,

    hattet ihr bei euren Bescheiden auch nur den Ablehnungsbescheid der Wartezeit- und Abibestenquote dabei, obwohl ihr euch aufs ADH beworben habt, oder war bei euch sowohl online als auch im Brief der Bescheid im Vorauswahlverfahren der Hochschulen dabei?

    lg, Kiddo
    "Why should it be the poor to die in combat zones? While congress and their children sit safe in their lavish homes?"

    - Anti-Flag -



  2. #13307
    Diamanten Mitglied
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    Ich hatte auch noch den Bescheid über das AdH dabei.

    Aber du bist doch über die Wartezeit reingekommen, kiddo ? Vielleicht bist du deswegen aus dem AdH raus?



  3. #13308
    Diamanten Mitglied Avatar von Kiddo
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    Ich frag nicht wegen mir ;).
    "Why should it be the poor to die in combat zones? While congress and their children sit safe in their lavish homes?"

    - Anti-Flag -



  4. #13309
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    Ich bin sooo verzweifelt...hab 1,9 und 12 Wartesemester. Obwohl ich den Schnitt und die WS erfülle hab ich dieses Jahr keinen Studienplatz bekommen kann mir einer sagen welche Chancen ich vielleicht beim nachrücken noch habe?



  5. #13310
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    Es gibt kein Nachrueckverfahren in der Wartezeitquote. Du hattest leider Pech beim Losen, sorry.
    Aber naechstes Jahr bist du bestimmt drin.



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