Zitat von
kmu66
Zumindest bei mir hat es funktioniert. Ich habe mir von meinem Arbeitgeber eine Bestätigung ausstellen lassen, dass ich in der Firma ungekündigt beschäftigt bin und sie mich auch während meines Studiums weiter beschäftigen würden. Diesen Schrieb habe ich zusammen mit 3 beglaubigten Gehaltsabrechnungen und einer beglaubigten Kopie der Meldung für die Sozialversicherung an HSS geschickt und mir wurde SK 3 gewährt.
Ob das mit dem danach kündigen funktioniert, kann ich Dir nicht sagen - offen überprüft hat es bei mir keiner.
Wenn Du nach der Bewerbung kündigst oder Stunden reduzierst, hast Du rein formal keine falsche Aussage getätigt, denn zum Zeitpunkt der Bewerbung hast Du die Voraussetzung für SK 3 ja erfüllt und was Du nach der Bewerbung machst wird ja nicht gefragt.