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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #18536
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    Danke Dir, Davo😊



  2. #18537
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    Naja, alles wie am Fließband☹️ 10 Minuten Auswahlgespräch fand ich schon sehr knapp. Die MMIs fand ich recht easy.



  3. #18538
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    Zitat Zitat von ulrikedunkel Beitrag anzeigen
    Naja, alles wie am Fließband☹️ 10 Minuten Auswahlgespräch fand ich schon sehr knapp. Die MMIs fand ich recht easy.
    Ja das stimmt. Ich hatte einen Psychologen und Pharmakologen. Echt entspannt.
    Bei den MMI's fand ich die Station mit dem Urlaub ziemlich blöd. Da konnte ich nicht so viel zu sagen. (Ich weiß ja nicht, ob die jeden Tag die selben haben wegen möglichem Austauch? )
    Was mich eher überrascht hat - am Dienstag waren überwiegend Bewerber im Alter von 22-25 Jahren da, die alle schon eine Ausbildung hatten. War das heute auch so? Ich versuche so ein wenig das System zu verstehen, wer da eingeladen wird. Meine Freundin bspw. hatte genau dieselbe Endpunktzahl im Abitur, aber wurde nicht eingeladen.



  4. #18539
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    @medicus13 Ich war am Montag dran. Sehr viele ganz junge Leute, so Hälfte ungefähr, alle anderen zwischen 21 und 24. Ich hatte einen Toxikologen im Gespräch, nun ja...
    mit ist auch schleierhaft wie denn die Auswahlkriterien nach den Gesprächen und Interviews nun sind?



  5. #18540
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    Ja für gilt in jedem Bundesland eine andere Regelung. Wie gesagt ich habe kein Abitur und meinen Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation erlangt. Ich bin Arzthelferin und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für pädiatrische Intensivpflege.

    In Bayern ist eine Aufstiegsfortbildung/Meisterkurs + Beratungsgespräch erforderlich, Tag des Beratungsgespräch ist dann gleich Tag des allgemeinen Hochschulzugang (bei mir November 2017)

    In Schleswig-Holstein Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reicht die Aufstiegsfortbildung, Tag des allgemeinen Hochschulzugang ist Ausstellungsdatum des Zeugnisses (März 2014)

    In Niedersachsen reicht eine medizinische Ausbildung + mind 3 Jahre Berufserfahrung um fachgebunden Medizin zu studieren, das Gesetz trat im Juni 2010 in Kraft , da die Anforderungen bereits vor 2010 bei mir erfüllt waren, werden bei mir wartesemester ab 2010 berechnet, in Berlin ab 2011,

    In Rheinland-Pfalz ist es ähnlich wie in Bayern, nur dass das Datum des Zeugnisses der Weiterbildung zählt und nicht Datum des Beratungsgesprächs



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