Zitat von
Scarina19
Ja für gilt in jedem Bundesland eine andere Regelung. Wie gesagt ich habe kein Abitur und meinen Hochschulzugang über die berufliche Qualifikation erlangt. Ich bin Arzthelferin und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin für pädiatrische Intensivpflege.
In Bayern ist eine Aufstiegsfortbildung/Meisterkurs + Beratungsgespräch erforderlich, Tag des Beratungsgespräch ist dann gleich Tag des allgemeinen Hochschulzugang (bei mir November 2017)
In Schleswig-Holstein Holstein und Mecklenburg-Vorpommern reicht die Aufstiegsfortbildung, Tag des allgemeinen Hochschulzugang ist Ausstellungsdatum des Zeugnisses (März 2014)
In Niedersachsen reicht eine medizinische Ausbildung + mind 3 Jahre Berufserfahrung um fachgebunden Medizin zu studieren, das Gesetz trat im Juni 2010 in Kraft , da die Anforderungen bereits vor 2010 bei mir erfüllt waren, werden bei mir wartesemester ab 2010 berechnet, in Berlin ab 2011,
In Rheinland-Pfalz ist es ähnlich wie in Bayern, nur dass das Datum des Zeugnisses der Weiterbildung zählt und nicht Datum des Beratungsgesprächs