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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #18881
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    Meint ihr , dass der um 23 Punkte gestiegene NC in der Abiturbestenquote in München irgendwie ein Indiz dafür sein könnte , dass der NC im AdH dieses Jahr ebenda bei 1,0 liegen könnte ? Ich mache mir ziemlich sorgen.
    Auch wenn es 4,2% weniger Bewerber gibt, traue ich dem Frieden nicht.
    Natürlich ist alles nur Spekulation aber ich poste trotzdem mal mehr oder minder sinnlos und bin dankbar für antworten.



  2. #18882
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    Zitat Zitat von futuremedidoc Beitrag anzeigen
    Lieben Dank für die Einschätzung @davo
    Glaubst du trz es kommt mir zu Gute wenn ich eine Ausbildung absolviert hab?
    Natürlich ist eine Ausbildung besser als keine Ausbildung - es gibt ja viele Unis, die Ausbildungen bonieren. Aber ob es erforderlich oder gar sinnvoll ist, dafür drei Jahre zu investieren, ist eine ganz andere Frage. Mit 1,5 sollte ein guter TMS an vielen Unis ausreichen.

    Zitat Zitat von Eric9175 Beitrag anzeigen
    Meint ihr , dass der um 23 Punkte gestiegene NC in der Abiturbestenquote in München irgendwie ein Indiz dafür sein könnte , dass der NC im AdH dieses Jahr ebenda bei 1,0 liegen könnte ?
    Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, von der Abiturbestenquote auf das AdH zu schließen.



  3. #18883
    Diamanten Mitglied
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    Denkst du ich kann mit

    14 WS+Ausbildung (1 Jahr Berufserfahrung)+FSJ+116 Standardwert TMS mit einer Zulassung in der ZEQ planen? Ich würde gerne nach Köln nur ist da ja leider noch keine Berechnungsgrundlage raus.

    Würde mich über ne Einschätzung sehr freuen.



  4. #18884
    Diamanten Mitglied
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    "Planen" würde ich damit nicht, aber nachdem du 93% der möglichen Wartezeit-Punkte und, nach Mainzer Formel, 77% der möglichen TMS-Punkte hast (was nur auf <6% aller TMS-Teilnehmer zutrifft), und dann noch eine Ausbildung hast, glaube ich schon, dass das wahrscheinlich irgendwo reichen sollte.



  5. #18885
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    Zitat Zitat von davo Beitrag anzeigen
    Bisher haben meines Wissens nur Berlin, Hamburg und Mainz Infos zum neuen Verfahren bekanntgegeben.
    ... und Hannover

    Die Studienplatzvergabe für die Studienjahre 2020/2021 und 2021/2022 wird gemäß einer Übergangsregelung durchgeführt. In dieser Übergangszeit finden keine Auswahlverfahren an den Hochschulen, wie z. B. Auswahlgespräche, statt. Die Auswahl und Vergabe richtet sich ausschließlich nach den unten aufgeführten Kriterien durch die Stiftung für Hochschulzulassung.

    Die Studienplätze werden nach drei Quoten vergeben:

    Abiturbestenquote (30 % der Studienplätze): Ausschließliches Kriterium ist die Note der Hochschulzugangsberechtigung.

    Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH; 60 % der Studienplätze): Neben der Note der Hochschulzugangsberechtigung werden weitere Kriterien (TMS-Test, Dienste und Berufsausbildung) berücksichtigt.

    Übergangswartezeit (10 % der Studienplätze): In der Übergangszeit wird die Wartezeit zu einem gewissen Anteil [45%] weiterhin berücksichtigt; darüber hinaus finden die Berufsausbildung [40%] und der TMS-Test [15%] Berücksichtigung.



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