Ersteinmal steht ja nur ein Rechtsformwechsel der ZVS an. Die ZVS wird es dann nicht mehr geben, aber eine Stiftung ählichen Aufgaben. Wenn du dir die lokalen/Uni-internen Zulassungskriterien der Studienfächer, die zwar zulassungsbeschränkt sind, aber eben nicht über die ZVS vergeben werden, ansiehst, wird auch da die Wartezeit berücksichtigt.
Dazu kommt, dass Bildungspolitik natürlich auch immer von den jeweiligen Landesregierungen abhängt. Meine Prognose: Die Wartezeit wird (in welcher Form auch immer) ein Zulassungskriterium bleiben.
Wie lange muss man dann warten? Das weiß keiner.