Was mich da natürlich noch interessieren würde ist, welche rechtliche Stellung ich mit einer von einer Fachgesellschaft verliehenen Qualifikation habe. Nicht, dass ich jetzt irgendwas gegen die mittlerweile überall zu findenden Babynotarztwagen habe. Die haben alle ihre Berechtigung und ich finde es gut, dass gerade solche Einsätze von "Fach"-Leuten übernommen werden. Nur die rechtliche Seite finde ich irgendwie mager. In den meisten Fällen fährt ja ein Standardrettungsmittel, welches auch in der Regelrettung eingesetzt wird, und für den Neugeboreneinsatz etwas umgerüstet wurde, mit. Was ist denn, wenn auf dem Weg zur Neugeborenenverlegung man in die Verlegenheit kommt, bei einem Notfall zu helfen. Da steht dann ein RTW mit einem Arzt an Bord und dann? Geräteeinweisung? Notfallmedizin bei Patienten >14 Jahren? Schwierig...
Da ich selbst damals eine ähnliche Diskussion mitbekommen habe, würde ich mich über die rechtliche Seite freuen...
Bei uns ging es damals um kardiochirurgische / kardiologische Patienten, die von unseren Internisten gefahren wurden, allesamt KEINE Notärzte. Wir waren immer sehr froh, dass die ihre Verlegungen selbst gemacht haben, allerdings wurde das nach bekanntwerden der Praxis vom Feuerwehrchef und ÄLRD mit der Begründung der fehlenden Fachkunde / Notfallmedizin abgeschafft...