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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #2271
    PalimPalim! Avatar von epeline
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    Also irgendwie gibts da kein einheitliches Vorgehen.
    Bei ungefährlichen FK röntgen wir nicht gleich, sondern Erst nach mehreren Tagen ohne Bergung des FK. Dann kann man sich auch eigentlich sparen, die untere Zahnreihe einzuschließen. Die gehört nämlcih laut Kinderchirurgie dazu.
    Bei Knopfbatterien muss ja zügig gehandelt werden. Da würde ich von der vergangenen Zeitdauer abhängig machen, ob ich bis runter röntge. Im Zweifel aber ja, das kann sonst böse enden.
    Zum Eurostück: habe einmal tatsächlich eine Drucknekrose gesehen. Man kam aber auch erst nach 7 Tagen zu uns.

    Ultraschall finde ich persönlich nicht aussagekräftig. Das liegt aber vielleicht an fehlenden Fähigkeiten bei mir



  2. #2272
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Wenn man sich bei röntgendichten Gegenständen, die man dringend bergen möchte, für das Röntgen entscheidet, könnte man ja auch stufenweise röntgen, um die Strahlenbelastung evtl. zu reduzieren. Also erstmal den Körperabschnitt röntgen, in dem sich der Fremdkörper derzeit am wahrscheinlichsten befindet und dann erst -wenn der Fremdkörper im ersten Bild nicht gesehen wurde- stufenweise weitere Röntgenbilder anfertigen.
    Beim stufenweisen Röntgen müsste man von proximal nach distal vorgehen, um die möglicherweise zwischen den Röntgenaufnahmen weitergerutschten Fremdkörper nicht zu verpassen.
    Geändert von Relaxometrie (10.01.2019 um 15:35 Uhr)



  3. #2273
    Platin Mitglied
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    Bei uns wurden auch alle Fremdkörper geröntgt - von Hals bis Symphyse.



  4. #2274
    Diamanten Mitglied Avatar von annekii
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    Ich habe die radiologische Kollegin angerufen und gefragt, warum sie nicht das geröntgt hat, was ich drauf geschrieben habe. Mir ist schon klar, dass nicht ich die radiologische Indikation stelle, aber ich erwarte irgendwie schon, dass im Brief mir erklärt wird, warum davon Abstand genommen wurde. Zumindest mache ich das bei Überweisungen so, wenn mir Allgemeinärzte Kinder mit Aufträgen schicken, die ich für nicht sinnvoll erachte.
    Sie wollte halt Strahlen sparen und da das Kind keine Symptome habe (sie habe ihm oben hingeklopft und er habe nichts bemerkt) und alles super beantworten konnte, habe sie nur diesen Teil gemacht.

    Mittlerweile macht man ja sooo viel sonographisch. Das müsste doch eigentlich auch sonographisch gehen.
    Ein Standpunkt ist kein Grund, sich nicht zu bewegen.



  5. #2275
    Gold Mitglied
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    Röntgendichte Gegenstände sollten zumindest im Magen sein, damit sie keine Ösophagusnekrose verursachen.
    Also sollte von der unteren Zahnreihe bis zum Magen ein Röntgenbild angefertigt werden. Wenn z.B. eine Münze im Magen liegt, kommt sie eigentlich raus, ohne etwas zu verletzen. Dann weiß man aber eben gar nicht sicher, ob der Gegenstand wirklich verschluckt wurde. Das kann man aber in Kauf nehmen. Man kann im Stuhl schauen, ob der Gegenstand zu finden ist. Bei Auffällgkeiten, müsste dann weitere Diagnostik erfolgen.
    Schön ist ein komplettes Röntgen fürs Gewissen schon. Auch wenn es nur eine Münze ist.
    Ein komplettes Röntgen sollte allerdings auf alle Fälle bei Batterien, spitzen Gegenständen und zwei Magneten erfolgen. Diese müssen ganz zügig geborgen werden.

    Wir haben aktuell ein Kind. Das hatte eine Batterie verschluckt. Das kam erst ein paar Tage später heraus. Diese hat ösophagus und Trachea verätzt. Das Kind hat mehrere OPs hinter sich, zig Bildgebungen, mehrfach Pneumonien gehabt, hat eine PEG zur passageren Ernährung.
    Was ist da die Strahlenbelastung eines Röntgenbildes? Da hat jeder Flug in die USA mehr Strahlung.



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