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  1. #1
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Für alle diejenigen, die kurz vor dem Ende des PJ stehen oder schon fertig sind und sich fragen, wie es nun weitergeht, habe ich versucht, die wichtigsten Fragen zusammenzutragen.
    Falls Euch noch Ideen kommen, für weitere Anregungen per PN oder im Thread bin ich sehr dankbar
    Zusätzliche Infos gibt es auch noch im "Nach dem Studium"-Bereich bei MEDI-LEARN.


    Approbation & Ärztekammer

    1. Welche Formulare brauche ich für den Erhalt der Approbationsurkunde?

    2. Wo muß ich die Approbation beantragen?

    3. Wofür gibt es die Ärztkammern?

    4. Was kann ich mit dem Arztausweis anfangen?

    5. Muß ich CME-Punkte sammeln? Welche Möglichkeiten gibt es?

    6. Was für Pflichtversicherungen brauche ich?

    7. Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?



    Die Bewerbung

    8. Wie erfahre ich, wo Stellen frei sind?

    9. Blind bewerben?

    10. Wenn ich die Wahl habe, lieber an die Uni oder das mittelgroße kommunale Haus?

    11. Wo kann ich mir Infos über Arbeitsatmosphäre der einzelnen Häuser besorgen?

    12. Was brauche ich als Bewerbungsunterlagen?

    13. Wie bereite ich mich auf ein Bewerbungsgespräch vor?



    Tips zur Weiterbildung

    14. Wo erfahre ich, was ich für die Facharztausbildung benötige?

    15. Was kann ich mir anerkennen lassen, wenn ich woanders hineinschnuppern möchte?

    16. Welche Fortbildungen sind notwendig?



    Arbeiten im Ausland

    17. Muß ich auch dann einer Ärztkammer betreten, wenn ich sofort im Ausland arbeiten will?

    18. Was muß ich für die Anerkennung der Weiterbildungszeit berücksichtigen?


    --------------------------------------------------------------------------


    1. Welche Formulare brauche ich für den Erhalt der Approbationsurkunde?
    (evtl sind je nach Bundesland/ Bezirksregierung nicht alle nötig, am besten bei der jeweiligen Bezirksregierung auf der Homepage nachschauen)

    - einen formlosen Antrag auf Approbation
    - eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ärztlichen Prüfung
    - tabellarischer unterschriebener Lebenslauf
    - amtlich beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
    - Nachweis der Staatsangehörigkeit
    - Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0), gibt es bei Eurem Einwohnermeldeamt, maximal 4 Wochen alt!
    - Ärztliche Bescheinigung, daß Ihr von Eurer Gesundheit her fähig zur Berufsausübung seid
    (kann jeder approbierte Arzt ausstellen), maximal 4 Wochen alt!
    - Ehrenerklärung, daß weder ein Strafverfahren noch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
    gegen Euch laufen
    - ggf amtlich beglaubigte Kopien von Promotions- und Heiratsurkunde

    Die Anträge werden meist innerhalb von 2 Wochen bearbeitet, also für das Führungszeugnis nicht zu früh losgehen. Das Führungszeugnis kostet in NRW 13 Eur und dann kommen noch 10-20 Eur für die Beglaubigungen dazu (voll absetzbar).

    2. Wo muß ich die Approbation beantragen?

    Bei Eurer zuständigen Landes- oder Bezirksregierung. Welche das ist, erfahrt Ihr vom Dekanat, und dann schaut genau auf der entsprechenden Homepage, welche Formulare Ihr an welche Behörde schicken müßt.
    Die Approbation kostet in NRW 130 Eur.
    Man kann die Approbation vor dem 3. Stex beantragen, muß dann aber das Zeugnis vom 3. Stex nachreichen.

    3. Wofür gibt es die Ärztkammern?

    Die Landesärztkammern regeln die Weiterbildungsordnung in ihrem Zuständigkeitsbereich, außerdem sind sie für die ganzen Formalitäten wie Artzausweis, CME & Co verantwortlich. Meistens bieten sie auch Fortbildungskurse an.
    Die Bundesärztekammer ist nur ein loser Zusammenschluß der LÄK, der Vorschläge machen kann.

    4. Was kann ich mit dem Arztausweis anfangen?

    Der Arztausweis ermöglicht das „Einkaufen“ von rezeptpflichtigen Medikamenten in der Apotheke gegen Barzahlung (außer BTMs). Einfach bei der LÄK beantragen, wenn Ihr dort angemeldet seid, dazu müßt Ihr denen noch ein Lichtbild schicken.
    Momentan ist die Gesetzeslage da nicht ganz eindeutig, weil trotzdem ein Rezept erforderlich ist, das könnte sich in naher Zukunft aber wieder ändern.

    5. Muß ich CME-Punkte sammeln? Welche Möglichkeiten gibt es?

    Die CME-Punkte sollen einen Nachweis darüber liefern, daß sich fertige Ärzte weiterhin fortbilden. Für jede absolvierte Fortbildung gibt es Punkte, die auf einem persönlichen Punktekonto bei der LÄK gutgeschrieben werden. Elektronisch erfaßt mit Barcode und entsprechendem Ausweis werden die CME-Punkte bislang in Bayern, Brandenburg, Hessen, Meck-Pomm, Nordrhein, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe, die anderen LÄKs werden aber nachziehen.
    CME-Punkte muß eigentlich noch keiner sammeln, dies ist zwar vorgeschrieben für niedergelassene und angestellte Fachärzte, hat aber noch keine rechtlichen Konsequenzen.
    Je nach Vertrag mit Krankenhaus oder KV ist das aber festgelegt, und hat in dem Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen.
    Die Richtlinien sehen jedenfalls vor, daß man 250 Punkte in 5 Jahren sammeln muß.

    Beispiele für Fortbildungen im Internet gibt es hier.

    Es zählen erst die Punkte, die Ihr nach Erhalt der Approbation sammelt. Was Ihr im PJ macht, könnt Ihr Euch NICHT anerkennen lassen.

    6. Was für Pflichtversicherungen brauche ich?

    - Krankenversicherung: kaum ein Anfänger wird über die Einkommensbemessungsgrenze kommen, d.h. Ihr müßt in eine Krankenkasse; evtl bietet sich aber die Möglichkeit einer Anwartschaft auf eine PKV
    - Altersvorsorge: Ihr seid automatisch in der BfA, daraus solltet Ihr Euch aber schleunigst befreien lassen, weil das Versorgungswerk der LÄK bessere Leistungen bietet (Antragsformular gibt es bei der LÄK); ansonsten kann man auch die eingezahlten Beiträge wiedererhalten oder übertragen, wenn man weniger als 5 Jahre einbezahlt hat

    7. Welche weiteren Versicherungen sind empfehlenswert?

    - private Haftpflicht und Berufsunfähigkeitsversicherung sollte jeder haben
    - zusätzliche Altersvorsorge: ob Riester oder sonstwas, da solltet Ihr professionelle Berater fragen, insbesondere, wenn Ihr sofort ins Ausland geht; dann solltet Ihr klären, ob es lohnt, sofort schon ins Versorgungswerk einzuzahlen
    - Berufshaftpflicht: von Arbeitgeberseite seid Ihr da anscheinend nicht automatisch abgesichert, insofern wäre auch das empfehlenswert
    - Rechtsschutzversicherung ist auch empfehlenswert

    8. Wie erfahre ich, wo Stellen frei sind?

    Inserate in verschiedenen Ärztezeitschriften, Intenet-Datenbanken (z.B. hier), oder einfach mal per E-Mail in Häusern anfragen

    9. Blind bewerben?

    Blind eine komplette Bewerbung abzuschicken, wird nicht empfohlen, weil das sehr kostspielig wird (nicht alle schicken die Unterlagen zurück). Daher lieber mal unverbindlich telefonisch, per E-Mail oder über dort arbeitende Ärzte anfragen.

    10. Wenn ich die Wahl habe, lieber an die Uni oder das mittelgroße kommunale Haus?

    Je nachdem, was man für Karrierepläne hat, ist das schon entscheidend:
    wer Forschung betreiben oder später mal Abteilungschef werden oder auch einfach nur schnellstmöglich den FA schaffen will, ist sicherlich besser an einer Uni aufgehoben, auch wenn dort oft (nicht zwangsläufig) die Arbeitsbedingungen härter und anspruchsvoller sind.
    Dagegen ist ein angehender Allgemeinmediziner vielleicht besser in einem kleinen Haus aufgehoben, weil er dort mit dem alltäglichen Spektrum und kleinerer Ausstattung konfrontiert ist.
    WICHTIG: vorher über die Weiterbildungsbefugnis des Hauses/ Chefs erkundigen!

    11. Wo kann ich mir Infos über Arbeitsatmosphäre der einzelnen Häuser besorgen?

    Auch dafür gibt es Datenbanken (z.B. hier). Ansonsten nachfragen, wenn man wen kennt, der da arbeitet.

    12. Was brauche ich als Bewerbungsunterlagen?

    - Anschreiben (lose als erstes Blatt in die Mappe legen)
    - evtl Deckblatt
    - Lebenslauf, unterschrieben und mit Lichtbild
    - Approbation
    - evtl Referenzen
    - Examenszeugnisse
    - evtl Promotion/ Veröffentlichungen
    - evtl Famulaturbescheinigungen
    - Nachweise von Zusatzqualifikationen

    Anschreiben und Lebenslauf sind Originale, alles andere unbeglaubigte Kopien.
    Tip: auf Angaben konzentrieren, die Euch für den zukünftigen Arbeitgeber interessant machen, nicht unbedingt alles erwähnen (z.B. bei den Zusatzqualifikationen).
    Tips zur Bewerbung bekommt Ihr auch bei Via medici

    13. Wie bereite ich mich auf ein Bewerbungsgespräch vor?

    Im Gespräch solltet Ihr Euch so gut wie möglich verkaufen, ohne dabei aufgeblasen zu wirken.
    Erfahrungen von anderen Bewerbern gibt es z.B. hier.


    14. Wo erfahre ich, was ich für die Facharztausbildung benötige?

    In der Weiterbildungsordnung der entsprechenden Landesärztekammer Links.

    15. Was kann ich mir anerkennen lassen, wenn ich woanders hineinschnuppern möchte?

    Auch das erfahrt Ihr von der LÄK. Für viele Fachbereiche kann man sich aber ab einem halben Jahr auch Tätigkeiten in anderen Fachbereichen anerkennen lassen, wenn Ihr also nicht sicher seid, besteht durchaus die Möglichkeit, ohne oder nur mit wenig Zeitverlust woanders hineinzuschnuppern.

    16. Welche Fortbildungen sind notwendig?

    Grundsätzlich müßt Ihr Euch in den Bereichen fortbilden und Kurse besuchen, die zur Erlangung Eures gewünschten FA notwendig sind.
    Darüberhinaus müßt Ihr für die Arbeit in kleinen Häusern ohne diensthabenden Radiologen die Fachkunde Strahlenschutz(umfaßt Grundkurs, Unterweisung, Spezialkurs und Bescheinigung über 1jährige Tätigkeit vom Strahlenschutzbeauftragten des KH) besitzen, sonst dürft Ihr nachts keine Röntgenuntersuchungen anordnen.
    Nützlich sind darüberhinaus auch solche Fachkunden/ Zusatzbezeichnungen wie z.B. Notfallmedizin.


    17. Muß ich auch dann einer Ärztkammer betreten, wenn ich sofort im Ausland arbeiten will?

    Nein, bürokratische Hindernisse bei einer Rückkehr nach D bestehen laut Auskunft der ÄK nicht.

    18. Was muß ich für die Anerkennung der Weiterbildungszeit berücksichtgen?

    Fragt am besten direkt bei der LÄK nach, ob das entsprechende Haus im Ausland eine vergleichbare Weiterbildungsbefugnis hat, damit Euch die Zeit dort auch wirklich voll anerkannt wird. Entsprechende Zusagen laßt Euch dann am besten schriftlich bestätigen.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



  2. #2
    verarztet
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    22.07.2005
    Ort
    Frankfurt am Main
    Beiträge
    392
    Ahhh, super! Danke für die Tipps!
    Ich habe noch eine Frage zu Punkt 6 (Pflichtversicherungen). Woher bekomme ich das Formular für den Eintritt in das Ärztliche Versorgungswerk (in meinem Fall in Hessen)?

    Auf der Seite der LÄK Hessen sowie der Verlinkung zum Ärztlichen Versorgungswerk konnte ich kein Formular finden. Meine Approbationsurkunde wurde mir noch nicht zugestellt, weshalb ich mich auch noch nicht bei der LÄK anmelden konnte. Bekommt man dieses Versorgungswerk-Formular von denen gemeinsam mit der Bestätigung der Aufnahme in die LÄK zugeschickt?

    Totale Verwirrung



  3. #3
    Dienstgenervt Avatar von luckyscrub
    Registriert seit
    30.09.2005
    Ort
    war mal im Pott
    Semester:
    ferrdisch
    Beiträge
    3.133
    ob Riester oder sonstwas, da solltet Ihr professionelle Berater fragen
    Ärzte sind nicht Riesterfähig, soweit ich das weiß.
    Gruß
    Lucky


    Der alte Arzt spricht Latein.
    Der junge Arzt spricht Englisch.
    Der gute Arzt spricht die Sprache seiner Patienten.



  4. #4
    Registrierter Benutzer
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    04.10.2017
    Beiträge
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    Zitat Zitat von luckyscrub Beitrag anzeigen
    Ärzte sind nicht Riesterfähig, soweit ich das weiß.
    Zitat Zitat von luckyscrub Beitrag anzeigen
    Ärzte sind nicht Riesterfähig, soweit ich das weiß.
    Keine unmittelbare Förderfähigkeit wegen ärztlicher Versorgung

    Ärzte haben eine sogenannte berufsständische Versorgung über das jeweils für die Region (nicht komplett strenge Trennung nach Bundesland) zuständige ärztliche Versorgungswerk und sind somit nicht unmittelbar förderfähig für die Riester-Rente und erhalten somit (erstmal) keine staatlichen Zulagen (derzeit 154 Euro jährlich Grundzulage und 300 Euro/Jahr pro Kind, dass nach 2008 geboren wurde). Für ganz Baden-Württemberg ist heißt das Versorgungswerk z.B. VA Tübingen. Auf deren Website wird in den sogenannten Versorgungsbriefen festgehalten, wie sie so dastehen, was sie derzeit zahlen, einnehmen und wie es mit den Rücklagen aussschaut

    Gegebenenfalls mittelbare Förderung

    Auch Ärzte sind grundsätzlich förderbar sofern sie einen unmittelbar förderberechtigten Ehepartner haben - also z.B. Angestellte außerhalb der freien Berufe (keine Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Anwälte oder Steuerberater/-innen). Dann erhalten auch Ärzte die Grundzulage von 154 Euro pro Jahr. Ab 2018 gibt es eine Erhöhung und es sind dann immerhin schon 175 Euro, die der Staat bzw. die Zulagenstelle dem Vertrag jedes Jahr zuführt sofern ein bestimmter Eigenbeitrag geleistet wird, der vom Einkommen abhängig ist.
    Irgendwie logisch, dass der Staat nicht diejenigen fördern will die für die Rente nur 10 Euro zurücklegen wollen...

    Steuervorteile

    Davon abgesehen bietet Riester auch noch Steuervorteile. Im Gegensatz zu z.B. Rürup-/Basisrente sind schon heute 100% der Beiträge steuerlich ansetzbar. Für die endgültige steuerliche Berechnung werden aber die bereits zugeflossenen Zulagen vom theoretisch möglichen Steuervorteil abgezogen. So wird aber gewährleistet, dass selbst bei zu geringen Einzahlungen, die zu geringerer Zulage führen, trotzdem interessante steuerliche Vorteile winken.



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