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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
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    14.08.2006
    Semester:
    3. vorklinisches
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    402
    Hallo zusammen,

    heute bei der Übergabe ist mir aufgefallen, das oft nach dem Motto 'X hatte Schmerzen, ich habe ihm deswegen soundsoviel Tropfen Y gegeben' berichtet wird. Brauchen Krankenschwestern ärztliche Anordnungen oder können sie eigenverantwortlich mit Novalgin, Buscopan und ähnlichem um sich schmeißen?
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    "Wenn Du Dein Herz fest in die Hände nimmst, wirst Du vom Morgen weniger abhängig sein..."



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  2. #2
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    Erlangen
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    Fertig...
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    239
    Hallo!

    Zitat Zitat von Roxane
    heute bei der Übergabe ist mir aufgefallen, das oft nach dem Motto 'X hatte Schmerzen, ich habe ihm deswegen soundsoviel Tropfen Y gegeben' berichtet wird. Brauchen Krankenschwestern ärztliche Anordnungen oder können sie eigenverantwortlich mit Novalgin, Buscopan und ähnlichem um sich schmeißen?
    In vielen Krankenhäusern ist es so, daß den Patienten - neben der "stehenden" Dauermedikation auch "Bedarfsmedikation" verordnet wird, d.h. "Pat. XY nimmt dreimal täglich Medikament 1, und bei Schmerzen kriegt er 20 Trpf. Medikament 2 bis zu dreimal täglich", so daß das Pflegepersonal nicht wegen jedem Kleinkram den Arzt fragen (oder gar wecken!) muß.
    Teilweise gibt es sogar feste Schemata z.B. für den Umgang mit postoperativen Schmerzen nach bestimmten Operationen. All dies erleichtert natürlich massiv die Abläufe auf einer Station, anders wäre der Alltag vielerorts nicht zu bewältigen...

    Grüße!



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  3. #3
    Back on Stage Avatar von Rico
    Mitglied seit
    31.01.2002
    Ort
    Tübingen
    Beiträge
    6.701
    Ja, brauchen sie.
    Zunächsteinmal rein rechtlich darf eine Krankenschwester gar keine verschreibungspflichtigen Medis "anordnen". Die Schwester begibt sich also juristisch in gefahr wenn sie das tut. Der vorrausschauende Arzt schreibt daher bei der Bedarfsmedikation schon Novalgin & Co mit rein.

    Es gibt aber auch Situationen, in denen soll der Patient kein Schmerzmittel bekommen, z.B. wenn der Patient mit einem kompensierten Gefäßverschluss hat, der seine Aufdehnung erwartet, z.b. am nächsten Tag. Sollte sich der Fuß verschlechtern und die Schmerzen des Patienten zunehmen, wäre das ein Zeichen, dass der Eingriff schneller erfolgen müßte, u.U. notfallmäig sofort. Wenn der aber schon Schmerzmittel bekommen hat, dann verschläft man u.U. diesen Moment (weswegen ich z.B. in solchen Situationen explizit in die Kurve schreibe, dass der Pat. kein Schmerzmittel bekommen soll - und das natürlich auch mit ihm selber bespreche).
    Definition of clinical experience:
    Making the same mistake with increasing confidence over an impressive number of years.



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  4. #4
    Purpur-Diamant Mitglied Avatar von el_Barto
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    26.02.2005
    Ort
    far, far away...
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    gefääährlisch!
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    646
    Also ich für meinen Teil bin sehr glücklich darüber, wenn die Schwestern, die ja nun teilweise über jahrzehntelange Erfahrung und eine ordentliche Ausbildung verfügen, das ein oder andere Medikament auch mal von sich aus geben. Rechtlich ist das natürlich ein Problem, praktisch ist es allerdings äusserst prima, wenn Du als Dienstarzt nicht wegen jedem Scheiss angerufen wirst. (Merke: Der Patient hat IMMER (!!!) Schmerzen/Verstopfung/nen Hirnfurz/kann nich schlafen/ne zuckende kleine Zehe/kriegt schlecht Luft...98% der Dinge hätt er zu Hause im ,,gesunden´´ Zustand auch und würde sich gar nicht gross drum scheren, aber da ja im KH immer ein Idiot in weiss verfügbar ist, wirds auf einmal zu einem lebensbeinflussenden Problem!)

    Ich liebe eigenständige Nachtschwestern!
    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein...wir werden sehen.



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  5. #5
    lost in that plastic life Avatar von BL4
    Mitglied seit
    02.01.2003
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    emergency room
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    Who gon stop me, huh?
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    430
    Wie mein lehrer immer zu sagen pflegt: Im krankenhaus gibt es keinen arzt-freien raum.



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