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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    Registrierter Troll Avatar von Pauker
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    Zitat Zitat von Rico
    Ich finde sie grauenvoll. Zwei Jahre PJ zum Hungerlohn....
    24 Monate für netto 1050 bis 1200 Euro, also netto 25200 bis 28800 Euro/ zwei Jahre

    anstelle von 12 Monaten für 0 Euro plus 12 Monaten für netto 1800 bis 2000 Euro, also netto 21600 bis 24000 € /zwei Jahre

    Das wären auf zwei Jahre bezogen netto etwa 4000 Euro mehr als bisher.

    Und dazu noch eine qualtiativ hochwertige, strukturierte praktische Ausbildung. Wäre das nichts?
    Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert.



  2. #22
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    Leute, das ist doch echt verrückt. Das PJ gehört zur Ausbildung und wird daher nicht bezahlt.
    Weder die Diplomarbeit, noch die Magisterarbeit oder die Examensarbeit in anderen Fachrichtungen wird bezahlt. Schliesslich gibt es während des PJ auch noch BaföG. Ihr werdet ja wohl dieses eine Jahr noch mit BaföG über die Runden kommen?

    Dann was zum Lern/Lehrprozess: dieses Problem gibt es überall, wenn der Chef oder der/die Vorgesetzten euch nichts beibringen wollen, dann ändert eine Bezahlung daran auch nichts. Ebensogut kann es aber auch gut laufen und man lernt sehr viel, deswegen sollte man sich ja auch vorher umhören um nachher kein böses Erwachen zu erleben.



  3. #23
    Registrierter Troll Avatar von Pauker
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    Zitat Zitat von astrophys
    ... .... deswegen sollte man sich ja auch vorher umhören um nachher kein böses Erwachen zu erleben.
    ...oder eine Gewerkschaft haben, die solchen Ausbildern bzw. Krankenhausverwaltungen so lang ganz gewaltig auf die Zehen tritt, bis sie ihren Verpflichtungen nachkommen.
    Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert.



  4. #24
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    Zitat Zitat von astrophys
    ...Schliesslich gibt es während des PJ auch noch BaföG. Ihr werdet ja wohl dieses eine Jahr noch mit BaföG über die Runden kommen?...
    hahaha....Witzbold. Wer bekommt denn heutzutage noch BaföG und vor allem wieviel...

    Und zum Thema
    Zitat Zitat von astrophys
    Das PJ gehört zur Ausbildung
    ...

    Facharztausbildung gehört auch zur Ausbildung und wird bezahlt. Und genau dort gehören die praktischen klinischen Erfahrungen hin. In keinem Land der Welt sind Medizinstudenten nach dem Studium fertige Ärzte.... auch nicht nach der tollen neuen Approbationsordnung.

    Ich bleibe dabei, während des Studiums ist man Student, d.h. man soll studieren und nicht die Drecksarbeit für faule oder überforderte Assistenz-/ oder Oberärzte machen.



  5. #25
    Registrierter Troll Avatar von Pauker
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    Vor dem AiP hat es übrigens mal etwas Ähnliches wie ein Referendariat für Ärzte gegeben: den Medizinalassistenten. Wie er bezahlt wurde, weiß ich nicht. Beim Googeln hab ich gerade das dazu gefunden:


    Hat in der Bundesrepublik der Medizinstudent sein Studium mit dem Staatsexamen abgeschlossen, dann führt er die Bezeichnung Medizinalassistent. Die Medizinalassisten- tenzeit beträgt zwei Jahre, in denen der junge Mediziner gemäß der Bestallungsordnung für Ärzte „seine praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten vertiefen und sich fortbilden sowie ausreichendes Verständnis für die Aufgaben und Pflichten des ärztlichen Berufes zeigen" soll. Vorgeschrieben ist die Tätigkeit auf einer Abteilung für innere Krankheiten (sechs Monate), für Chirurgie (vier Monate) und für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (vier Monate). Der Verbleib in einer klinischen Abteilung gleicher Fachrichtung darf zehn Monate nicht überschreiten. Arbeitet der Medizinalassistent in den vorgeschriebenen Fächern nur die erforderliche Mindestzeit, so stehen ihm noch zehn Monate zur Verfügung, die er auf einer oder meh- reren anderen klinischen Abteilungen oder in nichtklinischen medizinischen Instituten verbringen kann. Die Tätigkeit an einem Gesundheitsamt wird mit höchstens drei Mona- ten, eine Tätigkeit bei einem Arzt außerhalb des Krankenhauses mit höchstens sechs Mo- naten auf die Medizinalassistentenzeit angerechnet. Außerdem ist es Pflicht des Medizinal- assistenten, während der zwei Jahre an einem öffentlichen Impf- und Wiederimpftermin und den dazugehörigen Nachschauterminen teilzunehmen; ferner sind zwei medizinische Gutachten anzufertigen.
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    Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich's völlig ungeniert.



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