Is nur die Frage wie Du ein Gehalt in der Höhe rechtfertigst, wenn Du vorher feststellst, dass derjenige eigentlich gar nicht in der Lage ist zu arbeiten.Zitat von Pauker
Im Übrigen ist obige Rechnung mit Gehaltseinbußen verbunden, denn man zahlt ja anteilsmäßig mehr Steuern und Abgaben.
Die kostenlose Unterbringung ist ja heute schon der Ausnahmefall. Ist eher eine Vergünstigung, aber umsonst wohnen is eher die Ausnahme (da muß das Haus schon seeeehr peripher sein).Zitat von Pauker
Und das billige Wohnen wie auch der Essenszuschuss wären in der Sekunde weg, in der man ein halbes Assistentengehalt bekommt, soviel ist mal sicher. In den meisten Häusern kriegen ja auch keine Schwesternschüler freie Kost und Wohnung...