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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    ~~~Das Wollekül~~~ Avatar von Schimmelschaf
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    In dem Gesetztesauszug steht aber auch Schuldner für denjenigen, der etwas schuldet (logisch) und eigentlich sollte das dort drin richtig sein. Wo kämen wir sonst hin?

    Edit: Wikipedia sagt auch, dass der Gläubiger derjenige ist, der die Schulden eintreibt.



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  2. #7
    I´m no Superman! ;) Avatar von Dr. Cox M.D.
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    Zitat Zitat von Schimmelschaf
    In dem Gesetztesauszug steht aber auch Schuldner für denjenigen, der etwas schuldet (logisch) und eigentlich sollte das dort drin richtig sein. Wo kämen wir sonst hin?

    Edit: Wikipedia sagt auch, dass der Gläubiger derjenige ist, der die Schulden eintreibt.
    Du hast ein Verständnisproblem.

    Die Leistung (das steht auch im Zusammenhang mit dem Schuldner drin) ist beim zB Kaufvertrag die Sache die verkauft bzw. übergeben wird.

    (1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.


    Die GEGENleistung welche durch den Gläubiger getätigt wird, ist der Kaufpreis.
    In dem Sinne...

    Euer Dr. Cox M.D.



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  3. #8
    ganz seltene MD-Spezies Avatar von trina1081
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    Und was macht dann eine Schuldnerberatung??

    Berät die die armen Leute, die nicht wissen, wohin sie ihre Sachen schicken sollen???

    Ich glaube DU hast da was mächtig falsch verstanden



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  4. #9
    I´m no Superman! ;) Avatar von Dr. Cox M.D.
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    Schon mal was vom Unterschied zwischen juristischen FACHtermini und deren zT fehlerhafte umgangssprachliche Anwendung gehört?

    A kauft bei B ein Auto für 5000 €.

    B schuldet die Sache (das Auto) als Leistung.
    A schuldet den Kaufpreis als Gegenleistung.

    Damit man sowohl Leistung und Gegenleistung, als auch die beiden Parteien im Gesetzestext unterscheiden kann, verwendet man diese von mir og. Bezeichnungen.

    Das habe ich in zig juristischen Seminaren gelernt. Lernt man übrigens als erstes im Rahmen von gegenseitigen Verträgen.

    PS: Der Hinweis mit der Schuldnerberatung ist übrigens der klassische Fallstrick und Beweis der fehlerhaften Anwendung von juristischem Kauderwelsch.

    So ne Beispiele wird es in der Medizin wahrscheinlich auch zu Hauf geben.

    In dem Sinne...

    Euer Dr. Cox M.D.



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  5. #10
    ...play and have some fun Avatar von flok
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    Zitat Zitat von Dr. Cox M.D.
    Gläubiger ist derjenige der das Geld bezahlt......
    Nein:

    ...Derjenige Vertragspartner, der die jeweilige Leistung erbringen muß, wird als Schuldner, und derjenige Vertragspartner, der die Leistung verlangen kann, als Gläubiger bezeichnet. Aus einem Kaufvertrag kann der Käufer vom Verkäufer nach § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB die Lieferung (Übergabe und Übereignung) der Kaufsache verlangen; der Käufer ist also Gläubiger und der Verkäufer Schuldner des Lieferungsanspruchs. Der Verkäufer kann im Gegenzug nach § 433 Abs. 2 BGB die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises fordern; er ist also Gläubiger und der Käufer Schuldner des Kaufpreisanspruchs...

    http://www.uni-marburg.de/fb01/lehrs...eitlinien15_16

    Jede Partei ist also Gläubiger (Verkäufer Geld, Käufer Sache) als auch Schuldner (Verkäufer Sache, Käufer Geld) einer Leistung. Darauf bezieht sich wahrscheinlich auch der angegebene Merkspruch (finde den übrigens mit Google nicht).



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