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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #31
    Diamanten Mitglied Avatar von SuperSonic
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    Zitat Zitat von Ell
    Also zu mir hieß es, ich dürfte nicht mehr arbeiten, sonst würde ich exmatrikuliert. So vom Studentensekretariat angemerkt.
    So ein Quark, auf welcher Rechtsgrundlage sollte eine Exmatrikulation erfolgen, wenn man > 20 Stunden pro Woche arbeitet? Die einzige Konsequenz dessen ist, dass man voll sozialversicherungspflichtig wird (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung). Und das kann ganz schön teuer werden.
    Online-Rechner: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html


    Beim Jobben während des Semesters allerdings können wenige Euros, Stunden oder Tage darüber entscheiden, ob Beiträge zu entrichten sind oder nicht. Spielen wir einmal alle denkbaren Möglichkeiten durch:

    - Sie gehen während der Vorlesungszeit einer Beschäftigung von nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nach:
    Es besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Jedoch werden Beiträge zur Rentenversicherung fällig, wenn der Verdienst 400,- EUR im Monat übersteigt. Die Beiträge werden jeweils grundsätzlich zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Liegt der Verdienst zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR (Gleitzone) wird der Arbeitnehmeranteil von einem linear abgesenkten Betrag berechnet. Innerhalb dieser Gleitzone werden die Beiträge zur Sozialversicherung mit einer Formel progressiv ermittelt. Dadurch zahlt der Arbeitnehmer weniger als seinen üblichen Anteil und erhält deshalb ein höheres Nettoentgelt. Die Besteuerung erfolgt individuell.

    - Sie arbeiten während des laufenden Semesters an nicht mehr als 20 Wochenstunden und während der Semesterferien ohne Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit: Auch hier gilt das gleiche wie oben.

    - Sie üben während der Vorlesungszeit eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden wöchentlich aus: Jetzt werden auch Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.
    Ausnahmen: Der Job ist von vorneherein auf maximal zwei Monate befristet oder aber so konzipiert, dass die Arbeit überwiegend an Wochenenden oder in den Abend- bzw. Nachtstunden gemacht wird.

    - Sie haben im Laufe von 365 Tagen (Zeitjahr*) mehrere Jobs mit einer Arbeitszeit von jeweils mehr als 20 Wochenstunden und sind insgesamt mehr als 26 Wochen beschäftigt: Jetzt sind Sie versicherungsrechtlich zum Arbeitnehmer geworden, der Studentenstatus tritt gewissermaßen zurück, an der Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung gibt es nichts mehr zu deuteln.

    - Arbeitnehmer, die ein Studium aufnehmen und das bestehende Beschäftigungsverhältnis den Erfordernissen des Studiums anpassen (Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf nicht mehr als 20 Stunden), werden mit Aufnahme des Studiums kranken-, pflege und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen – Ausnahme: Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt regelmäßig nicht mehr als 400 € monatlich. Versicherungspflicht besteht allerdings fort, wenn Sie als Arbeitnehmer für die Dauer eines Studiums unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt beurlaubt werden – allerdings nur, wenn diese monatlichen Bezüge 400 € überschreiten.

    * Kalenderjahr: 01.01. – 31.12.
    Zeitjahr: zurückliegende 365 Tage
    http://www.unilife.de/bund/rd/29095.htm


    Gruß,
    SuperSonic
    Geändert von SuperSonic (27.09.2007 um 13:55 Uhr)



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  2. #32
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    Hi SuperSonic,

    das mit der Versicherungspflicht gilt aber alles nur, solange du jünger als 30 bist. Danach bist du eh versicherungspflichtig. Zumindest hätte ich nur für ein halbes Jahr etwas ändern können, deshalb hab ich das bleiben lassen. Also war die Auskunft falsch. Cool, mein Doktorvater will mich nämlich bezahlen, ich hab aber gesagt, danke, ich darf nicht, lassen wir das. Ist ja toll wenn das doch geht, dann sag ich ihm das gleich mal!

    You made my day!!!

    MAnchmal sollte man einfach mehr nachfragen, ich hab das mit den 20 Stunden einfach so hingenommen...

    Danke, Ell



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  3. #33
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    Hey,

    wollte mich jetzt auch mal kurz zu Wort melden...bin auch ex. kranke Schwester.
    Cassy, ich denke, das ist schon machbar...
    Natürlich weiss ich nicht, wie es bei Euch so genau mit Stellen aussieht. Aber härter als in München dürfte es wohl kaum sein.
    Und ich habe auch immer was gefunden und während des gesamten Studiums mind. 25% gearbeitet.
    Allerdings habe ich in harten Zeiten auch "berufsfremd" gearbeitet, sprich 4-5 Dienste im Monat im Kh und 8-10 Dienste im Verkauf.
    Aber das ist echt ok, wirklich. Du musst Dir nur immer vor Augen halten, wofür Du das machst!
    Vielleicht sollte man da etwas flexibel sein.
    Und mir hat es auch mal gut getan, irgendwie raus aus der Medizin zu kommen. Hoffe, Du verstehst, was ich mein.
    Im Endeffekt hab ich alles überstanden, möchte diese Erfahrungen nicht missen und pflaume seither fast keine Verkäuferin/Verkäufer mehr an ,
    na gut, hab ich vorher auch schon nicht.
    Wünsche Dir viel Glück und Spass!
    LG, Jirona
    Geändert von jirona (02.10.2007 um 21:24 Uhr)



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