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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #41
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    Guest
    Zitat Zitat von Gersig
    Das Fahren unter Drogeneinfluss ist nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Von daher wird sie nicht im Führungszeugnis erwähnt werden
    Was diskutiert ihr eigentlich so lange - Gersig hats doch eindeutig ausgedrückt!!!!!!




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  2. #42
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Wir diskutieren deswegen, weil es außer dem Führungszeugnis noch das bundesweite Zentralregister gibt, wo etwas andere Dinge eingetragen sein können. Führungszeugnis ist ja nur ein „Auszug“ davon und eben NICHT der komplette Eintrag. Studium und auch Approbation dürften kein Problem sein, es könnte aber, wie gesagt, danach Schwierigkeiten geben. Je nachdem, was man machen will, wer der Arbeitgeber ist und wo er Auskünfte einzuholen pflegt. Manche greifen ja auch auf Musterungsakten zurück, siehe den Spiegel-Artikel.
    Aber schön, daß hier zumindest einige noch an den uneingeschränkten Rechtsstaat und den Datenschutz glauben
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #43
    Registrierter Benutzer
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    60
    so ein eintrag "kann" gelöscht werden. ich meine sogar, dass man das beantragen muss, wenn man den eintrag gelöscht haben will.
    sind nun ein paar jahre vergangen und der eintrag sollte keine bedeutung mehr haben, dann solltest du etwas machen, denn wenn du nichts sagst, wird der eintrag behalten (kann ja irgendwann mal von bedeutung sein).


    hoffe das klingt jetzt nicht einfach nur nach ner schlechten horrorgeschichte, die in umlauf gebracht werden will. weiss das von einem freund, der sich genau da drüber aufgeregt hat.



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  4. #44
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    Guest
    Zitat Zitat von tarumo
    Wir diskutieren deswegen, weil es außer dem Führungszeugnis noch das bundesweite Zentralregister gibt, wo etwas andere Dinge eingetragen sein können. Führungszeugnis ist ja nur ein „Auszug“ davon und eben NICHT der komplette Eintrag. Studium und auch Approbation dürften kein Problem sein, es könnte aber, wie gesagt, danach Schwierigkeiten geben. Je nachdem, was man machen will, wer der Arbeitgeber ist und wo er Auskünfte einzuholen pflegt. Manche greifen ja auch auf Musterungsakten zurück, siehe den Spiegel-Artikel.
    Aber schön, daß hier zumindest einige noch an den uneingeschränkten Rechtsstaat und den Datenschutz glauben
    Führungszeugnis:


    Dort werden die jeweiligen Vorstrafen in einem Register geführt.

    Vorstrafe

    Vorbestraft ist man, sobald eine Strafe in einem Strafprozess gegen einen ausgesprochen wurde und diese rechtskräftig geworden ist. Eine Ordnungswidrigkeit, das Einstellen eines Verfahrens gegen Buße oder eine Entschädigung nach Zivilrecht zählen nicht als Vorstrafe. Wer zu irgendeiner Strafe rechtskräftig verurteilt wurde, ist vorbestraft, unabhängig von deren Höhe.


    Führungszeugnis Belegart 0 ist nur ein Auszug, greift aber auch auf das Zentralregister zu. Und in diesem Register werden eben nur Vorstrafen eingetragen - siehe oben.

    ganz einfach



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