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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Rehadoc am Ostseestrand
    Mitglied seit
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    Assistenzarzt
    Beiträge
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    Ich brüte gerade über meiner Steuererklärung, vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen...

    Ich habe letztes Jahr im Rahmen meiner Tätigkeit als Assistenzarzt in einer psychiatrischen Klinik schriftliche Unterbringungsgutachten nach PsychKG erstellt bzw. als medizinischer Sachverständiger an richterlichen Anhörungen zur Unterbringung nach PsychKG teilgenommen. Die Honorarabrechnung habe ich direkt mit dem Amtsgericht bzw. Gesundheitsamt vorgenommen.

    Zudem habe ich ärztliche Befundberichte für die Rentenversicherungsträger erstellt (Anträge auf Alkoholentwöhnungsbehandlung/Langzeittherapie). Auch hier wurde das Honorar direkt an mich überwiesen.

    Da ich noch keinen Facharzttitel habe, mußte ich für die Einnahmen, die über dem Freibetrag von 100 Euro pro Quartal lagen, ein "Nutzungsentgelt" an meinen Arbeitgeber entrichten.

    Jetzt wüßte ich gerne, wie ich einerseits die Einnahmen aus der Gutachtertätigkeit und andererseits die Ausgaben für das Nutzungsentgelt in meiner Steuererklärung angeben muß!

    Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe!
    "Graue Haare und Unterarmgehstützen" ist keine wirklich nützliche Personenbeschreibung in einer orthopädischen Rehaklinik!



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  2. #2
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
    Mitglied seit
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    5.925
    die nette Mitarbeiterin der Steuerkanzlei nebenan wird Dir dies gerne erklären. Zumal durchaus die Option auf eine längerandauernde Geschäftsbeziehung angedeutet werden könnte.
    Besteht denn die Möglichkeit, die Gutachtertätigkeit unter z.B. sonstige Honorareinnahmen zu erfassen?

    gruß
    hennessy



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  3. #3
    endlich fertig! Avatar von lala
    Mitglied seit
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    1.338
    Huhu,
    gib den Reingewinn (also was DU gekriegt hast abzüglich dessem, was du an den Arbeitgeber abgegeben hast, denn du musst halt deinen Anteil nachträglich versteuern) unter Sonstige Einnahmen/Nebentätigkeit allgemein als Honorare an.
    LG,
    lala



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  4. #4
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Mitglied seit
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    Ich hab mal eine ganz andere Frage zur Steuererklärung. Ich habe meine vor mittlerweile sieben Wochen abgeschickt und immer noch nichts gehört ist das normal? Wenn nicht und das Dingen irgendwo verschütt gegangen ist, so dass mir gut 2000€ durch die Lappen, fände ich das nicht so richtig prickelnd. Also, wie lange habt Ihr immer so auf Antwort vom Fiskus gehört?



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  5. #5
    Summsummsumm Avatar von Feuerblick
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    12.09.2002
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    Ich hab die Antwort Ende Juni/ Anfang Juli bekommen damals. UNd das Geld gleich eine Woche später. Wie das dieses Jahr wird (ich hoffe, mein Steuerberater hat sich nicht verrechnet), weiß ich noch nicht...
    Erinnerung für alle "echten" Ärzte: Schamanen benötigen einen zweiwöchigen Kurs mit abschließender Prüfung - nicht nur einen Wochenendkurs! Bitte endlich mal merken!

    „Sage nicht alles, was du weißt, aber wisse immer, was du sagst.“ (Matthias Claudius)



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