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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    neonröhrengebräunt Avatar von Xylamon
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    war mal Göttingen
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    Zitat Zitat von Duncan84
    Ich versteh aber nicht, warum der NEF Fahrer die Einsatzleitung in nem Großschadensfall übernimmt? Dafür gibts doch nen LNA (den wir hier auch haben) oder eben zuerst mal der mitfahrende NA. Zumal es hier eh utopisch ist, nen RA für das Auto zu finden, der Erfahrungen bei solchen Dingen hat. Großschadensfälle gibts hier quasi nie.
    Aber will euch nicht in eurer Meinung beeinflussen. Schreibt ruhig ungehemmt, was ihr davon haltet. Bin ja selbst skeptisch.
    Der LNA hat die medizinische Seite, für die organisatorische Seite ist der OrgL, ein RA mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung und Zusatzausbildung, zuständig. Bis zum Eintreffen eins solchen OrgLs muss einer diesen Posten kommissarisch übernehmen, bei uns war das immer der NEF-Pilot (wenn er selbst nicht schon der "Tages-OrgL" war).
    In BaWü ist aber eigentlich ein RA vorgeschrieben, auf dieses gleichwertig würde ich mich jetzt nicht verlassen, es sei denn ihr bekommt das vom Ministerium schriftlich.
    Selbst in meinem KV in BaWü wird das beachtet und das NEF rund um die Uhr gesetzeskonform mit nem hauptamtlichen RettAss besetzt, und das will was heißen...

    Abgesehen jetzt von der rechtlichen Komponente, die für mich grad etwas schwammig klingt, würd ich es, glaube ich, machen. Wenn ihr wirklich ein so verschlafener Einsatzbereich seid, dann hat wahrscheinlich auch unter den Hauptamtlichen kaum einer die Routine und Erfahrung in solche Dingen...
    Dass du dir Gedanken machst, zeigt ja auch, dass du halbwegs weißt worauf du dich einlässt.
    Geändert von Xylamon (10.06.2007 um 22:46 Uhr)
    As we move on, as we progress...
    To increase the pressure, ease the stress...
    And what you hear is not a test...
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  2. #12
    OMTG
    Mitglied seit
    18.08.2005
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    Zitat Zitat von Xylamon
    Dass du dir Gedanken machst, zeigt ja auch, dass du halbwegs weißt worauf du dich einlässt.

    Memento mori



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  3. #13
    thanks for all the fish! Avatar von DeKl
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    wichtig ist, daß das team funktioniert. wenn man neu auf dem nef ist, dann ist das keine schande, dann kann das team das kompensieren. was sid gesagt hat (oder wer es war) stimmt, rettungsdienstliche erfahrung braucht man schon ein wenig, überblick und ein wenig ahnung von der organisation sollte man haben, im prinzip also einfach routine. und wenn du die schon auf dem rtw gesammelt hast, dann spricht doch nichts gegen den nef-job. das horrorszenario mit dem polnischen reisebus, naja, selbst wenn es passiert, du wirst das schon hinkriegen, dabei macht sich der erfahrenste in die hose. und erfahrung kann man nur kriegen, in dem man es macht. hau rein, viel spaß, und lass dir von dem arzt fein was beibringen!
    "Sterbt Menschen aus! Menschen aussterben ist schön!"
    -Eugen Egner-



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  4. #14
    Registrierter Bürger
    Mitglied seit
    25.02.2005
    Semester:
    Endlich scheinfrei!!!
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    141
    So nen Bullshit wie RS + Physikum = gleichwertig zu RA hab ich ja noch nie gehört! Dann dürftest du auch RTW vollverantwortlich fahren, für den gilt nämlich auhc RA oder Gleichwertig. Wenn das der BVRD mitkriegt gibts mächtig stunk...

    Der einzig mir bekannte Fall indem ein RS zugelassen wurde war ein voll aprobierter Arzt, der seit Jahren RS war und nur die Zeit bis zum Start seiner Assi-Stelle im RD gejobt hat. Der war dann auch wirklich "gleichwertig RA"

    Duncan, bist du sicher, dass es sich bei dem Fzg. um ein NEF (Notarzt-Einsatz-Fzg.) und nicht um ein NZF (Notarzt-Zubringer-Fzg.) handelt? Von der Ausstattung und dem Funkrufnamen macht das keinen unterschied. In BaWü heissen NZF auch X-82-Y allerdings müssen die nur mit nem RS besetzt werden. Im Bereitstellungsplan des Landeskreises werden halt auch NZF vorgesehen. In meinem Heimatkreis gibts auch eins. Theoretisch dürfte ich das fahren. Wird aber nicht gern gesehen, da die RS zum einen keine Ausbildung in Einsatztaktik haben (komm. Einsatzleitung bis OrgL) und auch bei den größeren invasiven Maßnahmen keinen Plan haben (die meisten haben halt noch nie ne Thoraxdrainage angereicht). Bei vielen EA ist die Ortskentniss so wie so mieserabel und dass NA keine Karten lesen können dürfte ja hinreichend bekannt sein.

    Bei euch mag das alles auch etwas anders organisiert sein, allerdings ist in BaWü ein NEF mit RS zu besetzen auf jeden Fall illegal...

    Sollte es anders sein so musst du letzen Endes doch selbst entscheiden ob du mit der Verantwortung im zweifelsfall zurecht kommst.
    Wahrscheinlich wirds aber eh ein ruhiger Dienst in dem 3/4 deiner Tätigkeiten aus Protokoll schreiben und Ampullarium auffüllen bestehen...
    Geändert von alive (11.06.2007 um 00:17 Uhr)



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  5. #15
    Registrierter Benutzer
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    Hm NZF? Hm, nen NEF bringt im Endeffekt doch auch den Notarzt an den Einsatzort. Wo ist der Unterschied? Ich denke aber schon, dass es nen NEF ist, zumindest ist es nen voll ausgestattes (liegt hier der Unterschied?) Fahrzeug mit Notarzt drin ;)

    Zum rechtlichen nochmal kurz: RTW muss mit RA besetzt sein laut Gesetz. NEF RA oder gleichwertig. Was gleichwertig ist, wird nirgens definiert, so gesehen ist es rechtlich durchaus machbar. Ok, ich bin kein Anwalt und kann das natürlich nicht so genau beurteilen, kann nur sagen, dass es hier schon jahrelang gemacht wird und das auch mit Absegnung von oben. Zumindest muss der Anästhesie-Chef bei Einstellung immer zustimmen. Ich hab mich mal schlau gemacht. BaWü ist da eh ne relative Ausnahme im Gesetz. Viele Gesetze erlauben zB nen RS aufm NEF, zB Bayern.
    Ich werds im Endeffekt so machen, dass ich mal mit den andren NEF Fahrern rede, die mal in der gleichen Situation waren und einfach die fragen, ob es problemlos funktioniert.
    Danke für eure Meinungen!



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