Warum arbeitest du nicht als Putzfrau Habichnicht ...
*duckundwech*
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3600 Euro brutto sind bei Steuerklasse 1 netto knapp 2000 Euro netto und bei Steuerklasse 3 und einem Kind knapp 2400 Euro.Zitat von test
42 h/Woche sind ca. 180 h/Monat. (4*42 = 168 wäre falsch, weil der Monat mehr als vier Wochen und damit mehr als 20 Arbeitstage hat. Wieviel Arbeitsstunden(Monat es bei 42h/Woche genau sind, hab ich nicht nachgesehen. 180 müssten etwa hinkommen.)
=> bei Stkl. 1: netto 2000 €/180h => ca. 11 €/h
=> bei Stkl. 3 und einem Kind: netto 2400 €/180 h => ca. 13 €/h
Wenn man noch ein paar unbezahlte Überstunden einbezieht, kann man tatsächlich in den Bereich des Nettostundenlohns einer Putzfrau im Privathaushalt kommen.
Und dazu muss sie nicht schwarz arbeiten, wenn sie nicht mehr als einen 400 € pro Monat bekommt. Das könnten z. B. pro Monat 40 Stunden zu je 10 Euro sein. Mit zwei Haushalten, in denen sie jeweils einen halben Tag pro Woche arbeitet, käme das hin.
Ich kenne einige berufstätige Mütter mit akademischer Ausbildung, die ihren legal beschäftigten Putzfrauen netto 10-11 €/h zahlen, also einen Stundenlohn, der kaum niedriger als ihr eigener Nettostundenlohn ist, wenn man unbezahlte Überstunden mit einrechnet.Zitat von test
Geändert von habichnicht (01.07.2007 um 21:20 Uhr)
Warum arbeitest du nicht als Putzfrau Habichnicht ...
*duckundwech*
Weil ich mit meinem Job ganz zufrieden bin.
Außerdem, was soll diese unterschwellige Unterstellung? Verstößt es gegen die political correctness, den Netto-Stundenlohn von Haushaltshilfen ohne Berufsausbildung mit den Netto-Stundenlöhnen von Absolventen eines Universitätsstudiums zu vergleichen?
Naja wie schon gesagt ist es halt illegal was die Putzfrauen tun und einen Stundenlohn kann man ja auch nicht auf den Monat umrechnen.
Die Putzfrauen müssen zwischen den einzelenen Orten hin und her fahren und haben keine Vollzeitstelle, mal ganz zu schweigen von etwaigen Rentenansprüchen...
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Wenn es nicht über 400€/Monat hinausgeht, ist es nicht illegal.Zitat von SeigoBob
Doch, das kann und darf man, denn im Stundenlohn kommt der Wert der Arbeit zum Ausdruck..und einen Stundenlohn kann man ja auch nicht auf den Monat umrechnen.
Eben. Aber das wird off topic...mal ganz zu schweigen von etwaigen Rentenansprüchen...