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Umfrageergebnis anzeigen: Mein erstes NettoGehalt ohne Dienste bei Vollzeitanstellung lag bei .......... Euro.

Teilnehmer
211. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • </=1200

    7 3,32%
  • 1200- 1300

    2 0,95%
  • 1300 - 1400

    1 0,47%
  • 1400 - 1500

    4 1,90%
  • 1500 - 1600

    6 2,84%
  • 1600 - 1700

    18 8,53%
  • 1700 - 1800

    25 11,85%
  • 1800 - 1900

    31 14,69%
  • 1900 - 2000

    17 8,06%
  • 2000 - 2100

    23 10,90%
  • 2100 - 2200

    20 9,48%
  • 2200 - 2300

    21 9,95%
  • > 2300

    36 17,06%
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  1. #426
    Registrierter Benutzer
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    Was ich bei den Angaben des STERN nicht ganz nachvollziehen kann, ist, daß sie anscheinend für die Ärzte das Assigehalt im 1.WBJ genommen haben, für die anderen Berufe aber wohl die Durchschnittsgehälter ALLER Altersklassen.

    Also 3040 € als Durchschnittseinkommen, das glaube ich nicht. Ausserdem gehören die Dienste fest mit dazu, das hat mit Leheren und extra VHS-Kurse machen nix zu tun. Die Dienste müssen in die Rechnung in Form eines Durchschnittswerts miteinbezogen werden.
    Die Ärzte stehen bei den aufgelisteten Akademikern GANZ unten; für alle, die den Artikel nicht kennen.
    Sozialarbeiter sind 400 Euro drüber. Lehrer fast 2000€ darüber. Fleischer sind darüber. Tschuldigung, nix gegen Fleischer, aber

    Für mich ist das einfach schlampig recherchiert.



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  2. #427
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zitat Zitat von MatzeXXL
    Also 3040 € als Durchschnittseinkommen, das glaube ich nicht. Ausserdem gehören die Dienste fest mit dazu, das hat mit Leheren und extra VHS-Kurse machen nix zu tun. Die Dienste müssen in die Rechnung in Form eines Durchschnittswerts miteinbezogen werden.
    Ich mag Dir nicht so ganz beipflichten: zum einen liegt es ja auf der Hand, daß das durchschnittliche Einkommen einer Berufsgruppe unter einem Tarifvertrag liegt, weil eben nicht 100% unter einen Tarifvertrag fallen und die Ausreißer nach oben eher die Ausnahme sein dürften, zweitens ist ja auch nicht gesagt, daß die anderen Gruppen nicht ebenfalls um ein paar Hunnis nach unten abweichen (hat jemand die Tarifverträge der GEW oder für Pfarrer zur Hand?). Drittens sind die Dienste eben KEIN Bestand der Grundvergütung (um die geht es hier) sondern laufen extra. Neben den Anfängern gibt es auch genug Ärzte, die entweder gar keine Dienste machen oder nur als Rufbereitschaft. Sonst kommt jetzt gleich der nächste und rechnet seine Poolbeteiligung, Aktienoptionen oder Notarztdienste auch ins Grundgehalt. Die 6000+ für einen Abgeordneten sind ja sicher auch ohne Aufsichtsratsmandate gerechnet*g*
    Wie gesagt, ich bin der Meinung, die Finanzverwaltung weiß ganz genau, was jemand arbeitet und was derjenige nach Hause bringt...
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  3. #428
    Ehemaliger User 20130505
    Guest
    Zitat Zitat von MatzeXXL
    ....Also 3040 € als Durchschnittseinkommen, das glaube ich nicht... .
    Und selbst im Osten sind die Grundgehälter nach TV-Ä deutlich höher als 3040 Euro/Monat:

    TV-Ä/TdL (Ost-Unikliniken, die der TdL angeschlossen sind) gültig bis zum 30. 4. 2008:

    Entgeltgruppe 1/Entgeltstufe 1 (=Assi im 1. WB-Jahr): 3200 Euro/Monat bis Entgeltgruppe Ä4/Stufe 4: 7000 Euro/Monat.


    Ab dem 1. Mai 2008 sind es:

    Entgeltgruppe 1/Entgeltstufe 1 3295 Euro/Monat bis Entgeltgruppe Ä4/Stufe 4: 7205 Euro/Monat.

    Das ist immer noch deutlich weniger als an West-Unikliniken und eine große Schweinerei, aber ab 2009 wird es keine Unterschiede mehr geben.
    Das stand schon so im BAT. Da gabs einen genauen Termin zur Abschaffung des BAT-Ost. Hab jetzt keine Lust, den Linkzu suchen.


    http://www.marburger-bund.de/marburg...ag_16-6-06.pdf
    -------------

    Bei den TV-Ä/VKA (kommunale VKA-Kliniken) sind die Unterschiede zwischen den West- und Osttarifen sehr gering:

    Beim VKA-Ost gibt es seit dem 1. Juli 2007 97 Prozent der Westtarifgehälter:


    TV-Ä/VKA: Entgeltgruppe 1/Stufe 1 (=Assi im ersten WB-Jahr): 3317 Euro/Monat bis
    Entgeltgruppe 4: 6305 Euro/Monat



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  4. #429
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    1.902
    Zitat Zitat von MatzeXXL
    Die Dienste müssen in die Rechnung in Form eines Durchschnittswerts miteinbezogen werden.
    Also, in meinem Vertrag steht, daß die Dienste extra laufen und es dafür extra Kohle gibt. oder sind bei jemandem in der Grundvergütung schon ein paar Dienste drin?
    Hier mal ein paar Beispiele aus einer Uniklinik, die ich der einfachheit halber auch unter "Krankenhaus" zähle.
    Allgemeinmedizin: keine Dienste
    Arbeitsmedizin: keine Dienste
    Rechtsmedizin: Rufbereitschaft
    Nuklearmedizin: BD bzw. Rufbereitschaft nur für die Bettenstation
    Strahlentherapie: dito
    Mikrobiologie: Rufbereitschaft
    Pathologie: keine bzw. Rufbereitschaft (nur OA)
    Humangenetik: keine
    Radiologie: keine oder Rufbereitschaft, je nach KH
    Psychosomatik: keine, wenn keine Bettenstation vorhanden

    Ebenso keine Dienste machen angehende Anatomen, Physiologen und Biochemiker..letztendlich ein gutes Drittel der in Dtld. möglichen Facharztsparten. Insofern ist es reichlich vermessen, Breitschaftsdienste in irgendwelche ärztlichen Durchschnittseinkommen reinzurechnen zu wollen. Rufbereitschaft heißt hier übrigens: kein Anwesenheitszwang in der Klinik, stattdessen Telefon bewachen. Vergütung: erheblich geringer als beim BD oder gar nicht, dafür Pauschale im Falle eines Einsatzes (beim Radiologen sehr häufig, beim Rechtsmediziner eher selten)
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
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  5. #430
    Ehemaliger User 20130505
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    Zitat Zitat von MatzeXXL
    Was ich bei den Angaben des STERN nicht ganz nachvollziehen kann, ist, daß sie anscheinend für die Ärzte das Assigehalt im 1.WBJ genommen haben, für die anderen Berufe aber wohl die Durchschnittsgehälter ALLER Altersklassen.
    @Matze:
    Und diese 3040 Euro/Monat sind das Assi-Gehalt im ersten WB-Jahr nach TVöD!. Im TVöD gab/gibt es aber noch eine Jahressonderzahlung (meines Wissens 60 Prozent eines Monatsgehalts.) Wenn man die anteilig auf die Monatsgehälter umlegt, kommt man etwa auf die MB-Tarifgehälter.

    An diesem Stern-Artikel und dieser Diskussion hier zeigt sich mal wieder, wie unsinnig solche Vergleiche sind. Man müsste mindestens die Jahresgehälter vergleichen, aber auch das würde ein verzerrtes Bild liefern, weil dann die Unterschiede in den Arbeitszeiten immer noch nicht berücksichtigt wären.

    Das einzig sinnvolle wäre IMHO ein Vergleich von Stundenlöhnen. Alle anderen Vergleiche hinken ganz gewaltig und schüren nur Neid und Missgunst und führen bei tarumo und Co. zu Hypertonie und Magengeschüren.



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