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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
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    In der Klinik angekommen. Puuhh
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    Also die Grundlage für die Blutentnahmen regelt §81a StPO.(http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tpo/gesamt.pdf)
    Da heißt es im ersten Absatz, dass eine Blutentnahme zulässig ist, wenn sie nach den ärztlichen Regeln der Kunst erfolgt. Anordnen darf diese Untersuchung der Richter, wenn der Untersuchungserfolg gefährdet ist auch der Staatsanwalt und die Ermittlungspersonen, somit letzlich die Polizei.

    Wenn ich mich recht entsinne gelten als Ablehnungsgründe vor allem Befangenheit, fachliche Inkopetenz oder Überlastung. Wenn man sich als Dienstarzt als strikt verweigert kann es wohl mal möglich sein, dass man ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommt. Inwiefern davon gebrauch gemacht weis ich auch nicht.



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  2. #12
    Dr. med. Dr. med. dent. Avatar von turinep
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    Ich habe mal für ne Blutentnahme im Rahmen meines Bereitschaftsdienstes gute 40 € bekommen - neben den Röhrchen, in die der Polizist das Blut abgenommen hat, wurde mir direkt der Rechnungsvordruck ausgehändigt. Erkundige dich zuvor lieber noch einmal bei deinem Arbeitgeber, ob dieser einer solchen Nebentätigkeit zustimmt.



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  3. #13
    Hollyoaks
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    Gut,daß die bei mir nix mehr nölen können
    "It won't only be the turkey that gets stuffed this christmas!"



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  4. #14
    Registrierter Benutzer
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    *her´vorkram*

    warum muss das Blut rechtlich eigentlich ein Arzt abnehmen? Machen sonst doch auch oft Krankenpflegepersonal und Arzthelferinnen.. !?



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  5. #15
    Hero of the day Avatar von Medimatze
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    Es geht ja nicht um die Blutentnahme "an sich". Aus dem gleichen Grund wird ein verschreibungspflichtiges Medikament ja auch vom Arzt angeordnet und nicht von der Schwester oder dem Apotheker -auch wenn diese es könnten (vom praktischen her gesehen).
    "Ich bin nicht intelligent, sondern fleißig"



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