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@Pipi: Also wenn DD die laut ZVS nächste Uni zu deinem Wohnort ist und du dort mit Mann und/oder Kindern gemeldet bist, brauchst du definitiv keinen Ortsantrag.
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vielen dank für eure hilfe.
ich drücke allen ganz fest die daumen, dass es mit dem platz klappt.
einen schönen sonntag noch.
pippi
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Darf man den Ortsantrag A nur stellen wenn man verheiratet ist oder ein Kind hat
ODER
darf ich den auch Stellen wenn ich an der Uni, die meiner Heimatstadt am nächsten liegt studieren will.
Ich weis dass man auf der ersten Seite des Antrags auch angeben kann, dass man an der nächstgelegenen Uni studieren will (und dann eine Meldebescheinigung mitschickt).
Aber kann ich in dem Fall nicht auch den Ortsantrag stellen ???
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Touristin
http://www.zvs.de/AntOn/hilfe/Maske8/hilfe801.htm
Hier kannst du alles genau nachlesen... wenn irgendwas davon auf dich zutreffen sollte, kannst du einen Ortsantrag stellen, wenn nicht, dann nicht
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Also, ich habe in meinem Fall bei der ZVS angerufen und man teilte mir mit, dass ich wenn ich mit Ehemann und/oder KInd in Dresden gemeldet bin (dafür die Meldebescheinigung) keinen Ortsantrag stellen muß, wenn ich in Dresden studieren möchte. Ich bekomme trotzdem Sozilakriterium 2.
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