Zitat von Friedchen0811
Vielleicht gibts bei der STGebV auch Steigerungssätze wie bei der GOÄ, die dann davon abhängen, wie chaotisch die Unterlagen waren, die man ihm gegeben hatte?natürlich hängt das Honorar auch und in erster Linie vom Bruttogehalt ab. Aber eben auch von der Arbeit, die er hat.