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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #21
    gans Ärztin Avatar von Friedchen0811
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    Zitat Zitat von habichnicht
    @Friedchen:Bei mir hingen die Gebühren von der Höhe des Bruttoeinkommens bzw. des zu versteuernden Einkommens ab. Der hat nach bestimmten Pragraphen der Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
    Ich habe in meiner studentischen Unwissenheit damals gedacht, dass sich das Honorar des Steuerberaters nach der Höhe des rückerstatteten Betrages richtet. Als ich dem das gesagt habe, hat der sich fast schlapp gelacht und meinte:"Und wenn Sie Steuern nachzahlen müssen? Muß ich dann auch was drauflegen?" O.k. war peinlich. Aber in diesem Zusammenhang hat er mir das dann erklärt: natürlich hängt das Honorar auch und in erster Linie vom Bruttogehalt ab. Aber eben auch von der Arbeit, die er hat.



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  2. #22
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    Zitat Zitat von Friedchen0811
    Ich habe in meiner studentischen Unwissenheit damals gedacht, dass sich das Honorar des Steuerberaters nach der Höhe des rückerstatteten Betrages richtet. Als ich dem das gesagt habe, hat der sich fast schlapp gelacht und meinte:"Und wenn Sie Steuern nachzahlen müssen? Muß ich dann auch was drauflegen?"



    natürlich hängt das Honorar auch und in erster Linie vom Bruttogehalt ab. Aber eben auch von der Arbeit, die er hat.
    Vielleicht gibts bei der STGebV auch Steigerungssätze wie bei der GOÄ, die dann davon abhängen, wie chaotisch die Unterlagen waren, die man ihm gegeben hatte?



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  3. #23
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    Da ich meinen eigenen Steuerberater zu Hause habe, brauche ich mich um sowas ja nicht zu kümmern . Mein Mann hat ein Büro mit 10 Mitarbeiterinnen und macht prinzipiell keine "einfachen" Angestellten, weil es sich nicht lohnt- weder für Ihn noch für den, der um Rat sucht. Er selbst verweist dann immer an den Lohnsteuerhilfeverein. Vielleicht machen kleine Einzelkämper-STB so gute Preise, weil sie sonst nicht viel zu tun haben und sich die Mandanten nicht aussuchen können, aber bei größeren Kanzleien hat man eher wenig Chancen auf eine günstige Steuererklärung .



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  4. #24
    PJler-Ausbeuterin Avatar von alley_cat75
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    @Kathy: guter Tipp, der auch einleuchtet.
    ICD-10: F18.2 Abhängigkeit von Flugzeugkleber.



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  5. #25
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    Zitat Zitat von Muriel
    Danke Funkel, dass Du als einzige zu begreifen scheinst, dass ich nicht vollkommen blöde bin. Ja, ich weiß, dass ich nicht die Fachbücher, das Arbeitsmaterial und Kongresskosten zu 100% erstattet bekomme
    Es tut mir leid wenn das so rübergekommen ist - natürlich halt auch ich Dich nicht für blöde. Deine Formulierung mit dem 'Steuerprogramm mir bescheinigt hat' war bei mir so angekommen dass Du das eventuell missverstanden haben könntest - bei einem Anfänger in Sachen Steuererklärung könnte das schonmal vorkommen, und das hätte dann auch nix mit 'blöde sein' zu tun. Dass Du Dich auf die voraussichtliche Rückzahlung die das Steuerprogramm Dir ausgerechnet hat beziehst hab ich nicht auf Anhieb durchschaut.

    Hast Du mal verglichen ob die Summe der anerkannten Werbungskosten im Steuerbescheid übereinstimmt mit der Summe der Werbungskosten die Du angegeben hast? Wenn nicht wurde offenbar was gestrichen, und dann würde ich an Deiner Stelle beim Finanzamt nachhaken. Die halbe Stunde für die Formulierung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid ist oft die bestbezahlte im ganzen Jahr Oder, wie bereits von anderen vorgeschlagen, lass mal einen Steuerberater drüberschauen.



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