@Arrythmie
Soweit ich weiß kannst du erst nach Erhalt der Approbation verteidigen, weil die eben die Voraussetzung für die Promotion ist.
Einreichen kann man meistens vorher, aber eben nicht verteidigen.
Schau mal in eure Promotionsordnung.
Ich bin übrigens auch endlich fertig. Warte noch auf den Wisch von meinem Doktorvater das ich mit seinem Einverständnis einreiche und dann wech das Viech!
Doch, das geht bei uns, das weiß ich sicher, steht auch so in der Promotionsordnung. Man darf schon vor Erhalt der Approbation verteidigen. Mein PJ-Kollege (1 Semester über mir, bzw. jetzt im 3. Tertial) hat es auch gerade erst so gemacht. Er wird im Mai das M3 machen und hat seine Diss letztes Jahr im Sommer verteidigt.
Hier geht das.
an welcher Uni bist du?