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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Dr. ml. Winselstute Avatar von Eilika
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    Endspurt zu... äh ja... zu...
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    Ich hab da mal ne Frage:
    Meine Mutter hat eine Arztrechnnug bekommen, bei der einige der Leistungen noch aus dem Jahr 2005 stammen. Die Rechnung kam gestern, Rechnungstermin ist demnach jetzt irgendwann.
    Hintergrund: Die Rechnung kommt vom Schul-Orthopäden meines Bruders, der die Schule jetzt verlassen hat. Von dem Arzt kam nie ne Rechnung und jetzt eben alles auf einmal.
    Nun hat meine Mutter Angst, dass die private Kasse dir Rechnung nicht erstattet, wenn sie die jetzt bezahlt. Und da hat sie mich gefragt, ob es bei Ärzten auch eine Frist gibt, nach der der Anspruch auf Bezahlung pratkisch verjährt. Ein Handwerker muss die Rechnung für eine erbrachte Leistung ja auch binnen Jahresfrist gestellt haben.
    Kann mir da wer weiterhelfen?
    Danke im Vorraus
    Eilika
    Denken ist allen erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)



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  2. #2
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
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    Ich hatte sowas auch letztens, die Rechnung kam vor etwa zwei Monaten und die Behandlung war im Jahr 2004.
    Meine Eltern meinten, dass sei in Ordnung, wichtig sei nur das Rechnungsdatum (mein Vater ist Jurist, allerdings in einem ganz anderen Bereich tätig gewesen) und sie haben es bezahlt. Ob sie das Geld schon von der Privaten eingefordert haben und ob die es bezahlt hat weiß ich nicht, kann aber gern mal nachfragen.

    LG,
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



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