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  1. #1
    Guest

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    hallo !

    ich kann echt nicht zur mündlichen nächste woche.
    kommt mir bitte jetzt nicht belehrend mit das "wird schon", ich bin krank und schwanger und es geht einfach nicht, o.k. ?

    nun meine frage: kann es sein, dass wenn ich für meinen termin ein attest habe, dass mir noch ein ausweichtermin angeboten wird (den ich nicht will) oder war es das dann für dieses mal ?

    bis wann muss das attest denn spätestens vorliegen ?

    viel glück
    euch allen
    steffi



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  2. #2
    Guest
    ...denn wenn Du nicht zur mündlichen Prüfung kannst, wirst
    Du das Physikum aller Wahrscheinlichkeit komplett nochmal
    machen müssen !

    Der Termin kann meines Wissens nach nicht verschoben werden,
    da der Zeitplan ja direkt über das IMPP läuft. Da haben Deine
    Dozenten wenig Einfluß.

    Dennoch würde ich mir an Deiner Stelle ein Attest holen, damit
    Du von der Prüfung vorschriftsmäßig zurücktreten kannst !
    Das ist sehr wichtig, denn wenn Du kein Attest vorlegst, dann
    wird Dein Nichterscheinen mit der Note 6 bewertet. Legst Du
    aber ein Attest vor, so gilt die Prüfung als "nicht unternommen",
    d.h. wenn Du beim nächsten Mal Dein Physikum machst, zählt
    das beim LPA nicht als Wiederholung (im Sinne von "durchgefallen") !

    Gute Besserung !
    Kai aus Hamburg
    (der gerade das 2. Staatsexamen geschrieben hat) *g*



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  3. #3
    es ist ein herrlich Ding
    Mitglied seit
    21.08.2002
    Ort
    Heidelberg
    Semester:
    10
    Beiträge
    96
    Soweit ich weiß ist es so, dass wenn Du jetzt zurück trittst und aber das schriftliche bestanden hast, Du nur noch das mündlcihe wiederholen mußt. Ich meine sowas gelesen zu haben. Allerdings wäre das erst im nächsten Frühjahr. Du müßtest dann also da nur noch auf den mündlichen termin gehen....



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  4. #4
    zwischen Tür und Angel Avatar von Nico
    Mitglied seit
    14.11.2001
    Ort
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    Semester:
    nix
    Beiträge
    889
    Original geschrieben von Paneth
    Soweit ich weiß ist es so, dass wenn Du jetzt zurück trittst und aber das schriftliche bestanden hast, Du nur noch das mündlcihe wiederholen mußt. Ich meine sowas gelesen zu haben. Allerdings wäre das erst im nächsten Frühjahr. Du müßtest dann also da nur noch auf den mündlichen termin gehen....

    So stimmt's.

    Als ich einmal Physikum nicht machen konnte, reichte denen vom LPA auch die Bescheinigung von der Gyn - die wollten gar kein Amtsarztattest haben. Abwohl es ganz kurz vor der Prüfung war.

    Der Versuch galt als nicht unternommen.

    Aber dein schriftliches Ergebnis bleibt bestehen, und du musst im Frühjahr nur noch das Mündliche machen.


    Alles Gute für euch zwei
    Nico



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  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von luckyblue
    Mitglied seit
    23.08.2002
    Ort
    Berlin
    Semester:
    Klinik - oder so;-)
    Beiträge
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    Bei der mündlichen Prüfung ist es laut Prüfungsordnung möglich, eine nicht unternommene Prüfung außerhalb des üblichen Turnus zu wiederholen. Das LPA kann also prinzipiell dich zu einem früheren Termin als F03 vorladen.



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