Hallo,
die Bundesländer unterscheiden sich hinsichtlich der Rücjktrittsregelungen.

In einigen Bundesländern reicht ein ärtzliches Attest, in anderen Bundesländern ist ein amtsärtzliches Attest nötig.

Das steht aber in der Ladung zur Prüfung.

In jedem Fall sollte man aber zunächst einen Arzt aufsuchen und sich hier untersuchen lassen.
Dann sollte man sich mit dem Prüpfungsamt in Verbindung setzten und fragen, wie man sich weiter verhalten soll.

Hier erfährt man dann verbíndlich, wie man sich weiter verhalten soll.

Alles Gute

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