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  1. #1
    Guest

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    Ich bin mir zu 99% sicher, dass Antwort a nicht stimmt, also die richtige Lösung wäre.

    Würde der Patient vorher erfahren, dass er ein Placebo erhalten kann, ist er doch total voreingenommen.

    "Doppelblind" bezieht sich doch nur darauf, dass Patient und Arzt unwissend- also blind- sind.

    Das Physikum lässt grüssen

    Was meint ihr?
    Geändert von MEDI-LEARN (29.08.2002 um 12:54 Uhr)



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  2. #2
    Guest
    er erfährt ja nocht ob er ein placebo erhält oder nicht.. ihm wird nur mitgeteilt, dass er eines erhalten KÖNNTE



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  3. #3
    Registrierter Benutzer
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    Hab mich auch für A entschieden. Es müssen ja nicht unbedingt zwei Behandlungen miteinander verglichen werden. Weiß der Pateint, daß er einen Placebo bekommt, bin ich auch der Meinung, daß er nicht mehr "blind" ist. Zumindest ist ihm dann ja bekannt, daß er an einer Studie teilnimmt.



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  4. #4
    Guest
    KÖNNTE habe ich auch gelesen- danke. Bin aber trotzdem der Meinung, dass Antwort A korrekt ist.



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  5. #5
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Würde man einem Patienten vorenthalten, daß er ein Placebo bekommen KÖNNTE, wäre die Ethik-Komission sicherlich sehr erfreut
    Aber Spaß beiseite : Man muß die Patienten zwar nicht auf die Zielsetzung einer Studie hinweisen (Frage B1), aber ansonsten ihr schriftliches Einverständnis einholen, sie über die RTisiken und den Ablauf aufklären, dazu kann auch gehören, daß man Ihnen sagt, daß sie evtl. ein Placebo erhalten.
    Abgesehen davon kann man bei der Frage auch umgekehrt argumentieren :
    Die restlichen Antworten sind zutreffend...
    zu
    Es müssen ja nicht unbedingt zwei Behandlungen miteinander verglichen werden.
    Es geht um eine THERAPIE-Studie, vergeßt das nicht, und wenn ich nicht mindestens zwei Therapien vergleiche, welchen sinn macht es dann, daß der behandelnde Arzt auch "blind" ist ?



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