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  1. #11
    Foreninventar Avatar von Froschkönig
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    Meines erachtens stellt in diesem Fall auch ein Placebo eine Art "Behandlung" dar, wissen wir doch alle, daß man durch Placebo´s manche Symptome bessern bzw. heilen kann. Daher stellt sich ja bei so einer Studie die Frage :
    Brauche ich eine Pharmakologische behandlung des Symptoms/der Erkrankung, oder ist das Pharmakon eigentlich nicht so wirksam an sich sonder würde eine BEHANDLUNG (2. Therapie in diesem Sinne) mit einem Placebo den selben effekt erzielen, ohne den Patienten metabolisch zu belasten....





    P.S: Freilich ist diese Ansicht, die mir in der Prüfung als logisch erschien, nach Euren ausführungen nicht mehr ganz so klar....die sollten sich vielleicht beim IMPP Rechtsbeistände organisieren, die Ahnung von schwammigen Formulierungen UND Medizin haben...solche Leute könnte das IMPP wahrscheinlich NIE bezahlen



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  2. #12
    Guest
    der patient muss erfahren, dass er an einer studie teilnimmt, dazu gehört auch, ihn darüber zu informieren, dass ein teil der leute placebo bekommt (der proband weiss ja nicht, ob er placebo bekommt oder nicht)



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  3. #13
    Guest
    ich bin deiner meinung!
    aber man weiß ja nie, was die sich bei den fragen denken.
    vielleicht bezieht sich die aussage c aud die zeit nach der studie?

    BARBARA



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  4. #14
    Guest

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    Antwort C kann sich nicht auf die Zeit nach der Studie beziehen, da es dann doch heißen müßte: Dem Patienten muss unbekannt bleiben, dass er eine Placebotherapie erhalten haben könnte.

    Außerdem werden nach meinem Wissen Placebos durchaus auch zur Therapie eingesetzt und nicht nur für Studien.

    Noch was. Wenn ich nicht mindestens zwei Behandlungen miteinander vergleiche, warum brauche ich dann einen "doppelblind" Versuch? Bei nur einer Therapie ist doch klar was verabreicht wird, da keine alternative besteht, oder?

    Ich denke, Antwort C ist und bleibt richtig!



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