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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #1
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Ich wühle mich gerade durch die Unterlagen der Ärztekammer und des Versorgungswerkes. Direkt nach dem Examen habe ich mich bei der Ärztekammer angemeldet, die Unterlagen dann aber erstmal blickdicht verstaut

    Wie funktioniert das mit dem Beitrag an die Ärztekammer? Ich habe gelesen, daß es das Selbsteinstufungsverfahren gibt.
    Bedeutet das, daß ich einmal jährlich mitteilen muß, wieviel ich verdient habe, und anhand dieser Angaben wird mir dann eine Rechnung gestellt?
    Muß ich demnach einfach gar nichts machen und nur auf die Aufforderung zur Selbsteinstufung warten, oder muß ich jetzt, kurz vor dem Antritt der ersten Stelle, selbst aktiv werden, was den Kammerbeitrag angeht?



  2. #2
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    Zitat Zitat von Relaxometrie
    Ich wühle mich gerade durch die Unterlagen der Ärztekammer und des Versorgungswerkes. Direkt nach dem Examen habe ich mich bei der Ärztekammer angemeldet, die Unterlagen dann aber erstmal blickdicht verstaut

    Wie funktioniert das mit dem Beitrag an die Ärztekammer? Ich habe gelesen, daß es das Selbsteinstufungsverfahren gibt.
    Bedeutet das, daß ich einmal jährlich mitteilen muß, wieviel ich verdient habe, und anhand dieser Angaben wird mir dann eine Rechnung gestellt?
    Muß ich demnach einfach gar nichts machen und nur auf die Aufforderung zur Selbsteinstufung warten, oder muß ich jetzt, kurz vor dem Antritt der ersten Stelle, selbst aktiv werden, was den Kammerbeitrag angeht?
    Guten Morgen!
    Also ich würde mal mit einem Steuerberater und mit der Ärzteversorgung reden. Die Selbsteinstufung könnte ich mir bei Praxisneugründern vorstellen, die noch nicht wissen, wie viel sie verdienen werden. Bei Ärzten im Angestelltenverhältnis sind die Zahlen ja bekannt. Dies ist jedoch nur meine eigene Meinung, nichts offizielles.
    gruß
    hennessy
    Ein Freund ist jemand, der Dich durchschaut
    und trotzdem nicht enttäuscht ist



  3. #3
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von hennessy
    Guten Morgen!
    Also ich würde mal mit einem Steuerberater und mit der Ärzteversorgung reden.
    Hallo hennessy,

    Dir auch einen schönen guten Morgen

    Danke für Deine Antwort. Aber ich glaube, daß Du da etwas verwechselst. Mir ging es in meiner Frage um den Beitrag für die Ärztekammer. Bei der von Dir angesprochenen Ärzteversorgung handelt es sich ja um die Rentenersatzstelle für Ärzte. Die Beiträge für die Ärzteversorgung entrichtet doch der Arbeitgeber, oder? Ich dachte, daß ich dafür nicht weiter aktiv werden muß, außer mich von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen.



  4. #4
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
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    5.925
    Zitat Zitat von Relaxometrie
    Hallo hennessy,

    Dir auch einen schönen guten Morgen

    Danke für Deine Antwort. Aber ich glaube, daß Du da etwas verwechselst. Mir ging es in meiner Frage um den Beitrag für die Ärztekammer. Bei der von Dir angesprochenen Ärzteversorgung handelt es sich ja um die Rentenersatzstelle für Ärzte. Die Beiträge für die Ärzteversorgung entrichtet doch der Arbeitgeber, oder? Ich dachte, daß ich dafür nicht weiter aktiv werden muß, außer mich von der Versicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung befreien zu lassen.
    Hallo Relaxometrie,
    ich weiß jetzt leider nicht mehr, wie es bei den Ärzten war, aber bei uns richtet sich der Kammerbeitrag nicht nach der Einkommenshöhe, sondern nach der Tatsache, ob Du im Angestelltenverhältnis oder in freier Praxis arbeitest. Außerdem sind es Fixbeträge. Aber evtl ist dies auch abhängig davon, in welchem Bundesland Du arbeitest.
    Auf die Ärzteversorgung bin ich gekommen, weil Du auch vom Versorgungswerk sprachst und ich mir da eher eine Selbsteinstufung denken könnte. Vllt. einfach mal bei der Landesärztekammer anrufen?
    lg
    hennessy
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    und trotzdem nicht enttäuscht ist



  5. #5
    Diamanten Mitglied Avatar von Relaxometrie
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    Zitat Zitat von hennessy
    Vllt. einfach mal bei der Landesärztekammer anrufen?
    Das mache ich, sobald ich von der Verwaltung meiner zukünftigen Arbeitsstätte das genaue Arbeitsanfangsdatum genannt bekomme.
    Dann kann ich der Ä-Kammer nämlich in einem Aufwasch auch mitteilen, daß ich jetzt den "postexaminellen Trödelstatus" aufgebe, und ins seriöse Berufsleben starte.



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