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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #6
    *hat sich verabschiedet* Avatar von hennessy
    Registriert seit
    27.02.2007
    Beiträge
    5.925

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    Zitat Zitat von Relaxometrie
    Dann kann ich der Ä-Kammer nämlich in einem Aufwasch auch mitteilen, daß ich jetzt den "postexaminellen Trödelstatus" aufgebe, und ins seriöse Berufsleben starte.
    Willkommen im Club!
    Ein Freund ist jemand, der Dich durchschaut
    und trotzdem nicht enttäuscht ist



  2. #7
    Auf dem Weg zurück... Avatar von McBeal
    Registriert seit
    11.09.2004
    Ort
    war tief im Westö-hö-hön
    Semester:
    Fertig!!!
    Beiträge
    11.832
    Ich habe eine Frage zur Selbsteinstufung: man soll sich ja nach den Einkünften aus 2007 bzw. 2008 einstufen. Jetzt habe ich da ja noch nichts verdient. Heißt das, dass ich mich in diesem Jahr als "ohne ärztliche Tätigkeit" einstufe und nur den Mindestbeitrag zahle? Oder muss ich berechnen, was ich wohl dieses Jahr verdienen werde und diese Zahlen zugrunde legen? Macht mehr als 100 Euro Unterschied und ist daherr sehr wichtig und interessant. Es geht übrigens um Westfalen-Lippe...

    Vielen Dank im Voraus!

    LG,
    Ally
    Junior-Mitglied der "Das/Dass-Polizei"



  3. #8
    Sandmännchen Avatar von Miss
    Registriert seit
    21.07.2002
    Ort
    Ups, schon FÄ
    Semester:
    Zertifizierter Schlafschlumpf
    Beiträge
    11.888
    Ally, Du mußt nur den Mindestbeitrag fürs erste Jahr bezahlen.

    Im zweiten Jahr ist das glaub ich auch so, da sich die Beitragsveranlagung ja auf die Einkünfte von 2007 beziehen, und ich hab erst Anfang 2008 begonnen zu arbeiten. Stimmt das? Kann mir da jemand weiterhelfen und das bestätigen?
    Sonst muß ich wirklich bei meiner Ärztekammer anrufen, die sind auch hier in HH wirklich nett.

    Bottle up your smile and pour it in a cup


    Das Leben ist schön.





  4. #9
    wieder an Bord :-) Avatar von Muriel
    Registriert seit
    04.04.2003
    Ort
    Oche -> Kölle
    Beiträge
    30.693
    Miss, ab welchem Monat hast Du noch mal angefangen zu arbeiten? Bei mir war es so, dass ich im Januar angefangen hatte, im ersten Jahr diese 20€ zahlen musste, im zweiten Jahr aber schon 245€ ungefähr. Denn auch wenn es sich auf das vorletzte Jahr irgendwie bezieht, sieht die ÄK es wohl so an, dass der Januar (auch noch der Februar?) diesem vorletzten Jahr völlig beknackterweise zuzurechnen sind

    Kann mir denn einer sagen, wie es für mich nun aussieht, wenn ich nur drei Monate richtig arbeite in diesem Jahr, dann ab April in Mutterschutz bin? Werde mich aber eh noch an die ÄK wenden mit der Frage.



  5. #10
    Workaholic Avatar von synovia
    Registriert seit
    18.07.2004
    Semester:
    ach du Schreck - ... schon Facharzt?
    Beiträge
    272

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    Muss ich mich eigentlich melden bei der Ärztekammer wegen der Einstufung oder melden die sich bei mir?
    Für das vergangene Jahr habe ich gar keinen Beitrag gezahlt, obwohl ich als Promotionsstudent 50 Euro hätte zahlen sollen. Eine Rechnung o.ä. habe ich nie bekommen...
    Seit Oktober arbeite ich als Ärztin, habe das auch der Ärztekammer so mitgeteilt, aber nichts gehört seitdem...
    Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean



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