Ich habe eine Frage zur Selbsteinstufung: man soll sich ja nach den Einkünften aus 2007 bzw. 2008 einstufen. Jetzt habe ich da ja noch nichts verdient. Heißt das, dass ich mich in diesem Jahr als "ohne ärztliche Tätigkeit" einstufe und nur den Mindestbeitrag zahle? Oder muss ich berechnen, was ich wohl dieses Jahr verdienen werde und diese Zahlen zugrunde legen? Macht mehr als 100 Euro Unterschied und ist daherr sehr wichtig und interessant. Es geht übrigens um Westfalen-Lippe...
Vielen Dank im Voraus!
LG,
Ally