Welchen Bericht meinst Du da? Das ZDF-Video in diesemThread?Zitat von Gichin_Funakoshi
Als das neue niederländische System vor zwei Jahren eingeführt worden ist, habe ich es mal mit dem deutschen verglichen. Damals gab noch eine deutschsprachige Übersicht des niederländischen Gesundheitsministeriums (oder wie das dort heißt) dazu.
Ich poste mal den Vergleich,. den ich damals schnell zusammengestellt hatte. Die Zitate stammen aus der offiziellen niederländischen Bröschüre von 2006.
Der Link funktioniert inzwischen leider nicht mehr.
Zum 1.1. 2006 in den NL eingeführtes Krankenversicherungssystem:
Jeder Einwohner kann zwischen einer Versicherung für Sachleistungen oder Kostenerstattung wählen
Jeder Erwachsene (egal ob berufstätig oder nicht) zahlt eigenen Beitrag
Kinder sind immer für die Eltern kostenlos versichert
Leistungen der Pflichtversicherung ("Basisversicherung") gibt es für:
Freiwillige Zusatzversicherungen sind zum Beispiel möglich für:--den Hausarzt, Facharzt und das Krankenhaus.
--den Zahnarzt für Personen unter 18 Jahren.
--spezielle Zahnarztleistungen und Zahnprothesen.
--Hilfsmittel wie elastische Strümpfe.
--Arzneien.
-- Mutterfürsorge und Geburtshilfe.
--Krankentransport, wie Transport in einem Krankenwagen oder
--Rollstuhltaxi.
-- zum Teil: Physiotherapie, Übungstherapie, Logopädie oder
--Ergotherapie.
--Beratung zu Ernährung und Diät.
--Brillen
--zahnärztliche Versorgung für Personen ab 18 Jahren.
-- Empfängnisverhütung für Erwachsene.
--Alternative Heilverfahren wie Homöopathie.
--den Teil der Physiotherapie, der nicht von der Basisversicherung
abgedeckt ist.
Kosten der Pflichtversicherung (=Basisversicherung) (Zahlen von Januar 2006):
--Festbetrag von etwa 92 Euro/ Monat (wäre eine kleine Kopfprämie)
-- plus einkommensabhängiger Betrag
Rückerstattung (No-Claim-Bonus) ist möglich:
Es gibt Tarife mit oder ohne Selbstbeteiligung:Sie haben im Laufe eines Jahres kaum oder gar keine Leistungen des
Gesundheitssystems in Anspruch genommen? Dann bekommen Sie einen
Teil Ihrer Prämie zurück. Der Krankenversicherer erstattet Ihnen in diesem
Fall bis zu 255 Euro jährlich. Diesen Rabatt nennt man den No-Claim-Bonus.
Sie besuchen während eines Jahres nur den Hausarzt? Sie nehmen nur
die Mutterfürsorge oder Geburtshilfe in Anspruch? Dann bekommen Sie
trotzdem den gesamten Betrag des No-Claim-Bonus zurück. Die Kosten
für Hausarztbesuche werden für den No-Claim-Bonus nämlich nicht
mitgerechnet. Genauso wenig wie die Kosten für Mutterfürsorge und
Geburtshilfe.
Diese Selbstbeteiligung kann 100, 200, 300, 400
oder 500 Euro betragen.
Es gibt einen einkommensabhängigen Versorgungszuschlag vom Finanzamt:
Es gibt zwei verschiedene Versicherungstypen:Je niedriger Ihr
Einkommen, desto höher der Versorgungszuschlag.
Sie sind allein
stehend und verdienen weniger als 25.000 Euro brutto im Jahr?
Dann erhalten Sie einen Versorgungszuschlag von höchstens 400 Euro
jährlich. Sie sind verheiratet oder leben mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin
zusammen und Sie beide verdienen weniger als 40.000 Euro brutto im
Jahr? Dann erhalten Sie einen Versorgungszuschlag von höchstens 1.150
Euro jährlich.
Sogenannte "Vertragliche Krankenversicherung" = Sachleistungsprinzip:Der Krankenversicherer hat
die Entscheidungsfreiheit, ob er mit medizinischen Dienstleistern
Vereinbarungen über Preis und Qualität treffen möchte.
Also keine freie Arztwahl für den Versicherten und Direktabrechnung zwischen Arzt und Versicherung des Patienten.Der Versicherer schließt Verträge mit bestimmten Dienstleistern
Der Versicherte hat keine freie Wahl der Dienstleister; er kann sich auf Kosten seiner Versicherung nur von Dienstleistern behandeln lassen, die einen Vertrag mit seiner Versicherung abgeschlossen haben.
Sogenannte "Nicht vertragliche Krankenversicherung" =Kostenerstattungsprinzip:
Also: Freie Arztwahl für den Versicherten und Direktabrechnung zwischen Arzt und Patient.Wenn die Krankenversicherungsanstalt keine Verträge mit
Leistungserbringern abschließt, nennt man diese Version eine nicht
vertragliche Krankenversicherung oder Versicherung mit Kostenerstattung.