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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #396
    verfressen & bergsüchtig Avatar von Evil
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    Nö, seh ich anders. Wenn die PKV mehr Leistung honoriert, darf sie auch mehr bekommen.
    Die Gesundheitspolitiker wollen ja mehr Leistung für weniger Geld, und das werd ich ganz bestimmt nicht befürworten.
    Weil er da ist!
    George Mallory auf die Frage, warum er den Everest besteigen will



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  2. #397
    Registrierter Benutzer
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    Zitat Zitat von Evil
    Nö, seh ich anders. Wenn die PKV mehr Leistung honoriert, darf sie auch mehr bekommen.
    Hat Kalle da etwas anderes behauptet?
    Ist doch klar: Gleiche Leistung - gleiches Geld. Mehr Leistung - mehr Geld.

    EKG oder Gastroskopie beim Kassenpatienten = EKG oder Gastro beim PP. Oder stellen EKG, Gastro etc. beim Privatpatienten eine größere Leistung dar als beim Kassenpatienten?

    Zitat Zitat von Evil
    Die Gesundheitspolitiker wollen ja mehr Leistung für weniger Geld,...
    Wer, wann, wo?

    p.s.:
    Zitat Zitat von Evil
    Wenn die PKV mehr Leistung honoriert, darf sie auch mehr bekommen.
    Oder meinst Du das so: Wer eine zahlungsfreudige Versicherung hat, bekommst auch gern mal etwas mehr? Manchmal sogar etwas mehr als ihm gut tut?
    Geändert von rate mal (24.05.2008 um 05:51 Uhr)



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  3. #398
    Diffeldoffel Avatar von tarumo
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    Zu den Zahlen:
    Alle diese Zahlen in den Artikeln (Bild, Stern etc.) stammen von den verschiedenen KVen. Die KV hat nur die UMSATZzahlen der Praxis, von denen sie ja 3% erhält. Man hat also den UMSATZ hergenommen, dann ein paar Sachen abgezogen und erhält so einen fiktiven Nettoverdienst.
    Ich behaupte, das ist einfach unseriös. Die wahren Zahlen über das Arzt-Nettoeinkommen dürfte jedes Finanzamt vorliegen haben. Offensichtlich will man diese nicht verwenden, weil das politisch nicht in die Linie paßt.
    Abgesehen davon: wenn das alles so wunderschön wäre, warum finden dann so viele Praxen keinen Käufer und winken auch schon die östlichen Nachbarn dankend ab? Erinnert ein bißchen an die Spätphase DDR, wo in den Medien alles immer so toll war (soziale Sicherheit etc. pp) , nur die Leute hauten zu tausenden ab...
    Zu Lauterbach:
    Ich empfehle erst mal diesen Link:
    http://www.pneumo-zentrum.de/PDF/son...uterbach-1.pdf
    Von wem er sonst noch Geld bekommt, kann man im Bundestagshandbuch nachlesen. Es sind einige GKV dabei, wobei die wahre Höhe im Unklaren bleibt. Die Zahlungen von Rhön an ihn kann man in deren Jahresbericht nachlesen. Ebenso die Praxen, die Rhön nach Insolvenz billig aufgekauft hat, um MVZ zu etablieren.

    Vereinfacht gesprochen, verfolgt der Mann zwei Ziele: Abschaffung der Niedergelassen, die Patienten sollen ins MVZ bzw. Krankenhausambulanz(selbstverständlich in eins der Rhön AG). Wie das allerdings mit den von ihm monierten Wartezeiten (die dann ja noch länger werden würden) zusammengehen soll, bleibt sein Geheimnis.
    Zweitens, als hochbezahlter AOK-Lobbyist die Zerschlagung der PKV, nach dem Motto, wenn es unseren Leuten schon so schlecht geht, dann bitte den anderen auch, also Gleichmacherei nach unten und nicht nach oben, wie es geboten wäre.
    In "Hart aber fair" vorgestern wurde er damit konfrontiert, daß auch "seine" Rhön-AG Zweiklassenmedizin vom feinsten betreibt (das Diagnostikzentrum in WI hat auf der homepage sogar zwei verschiedene Infopakete, je nach Versicherung). Fand ich klasse. Vorletze Woche war der Herr L. auch zum Thema "Bildungsgerechtigkeit" im TV. Selbstverständlich auch hier auf seinem Gerechtigkeitstrip. Auf Nachfrage mußte er dann zugeben, daß er beide Kinder auf einer Privatschule im Ausland hat...
    Zusammengefaßt: Lauterbach predigt Wasser und säuft Wein und ist ein hochbezahlter Lobbyist, der gegen die Interessen der Ärzte und Patienten arbeitet, sondern den Weg für Heuschrecken ins Gesundheitswesen freimacht. Daß er allerdings anders als irgendwelche Autolobbyisten sich nicht als solcher zu erkennen gibt, macht ihn aber gefährlich.
    "An allem Unfug, der geschieht, sind nicht nur diejenigen schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern"
    Erich Kästner, "Das fliegende Klassenzimmer"



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  4. #399
    Platin-Mitglied Avatar von LasseReinböng
    Mitglied seit
    17.06.2003
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    Es ist mir auch ein Rätsel, wie die angegebenen "Bruttoeinkünfte nach Abzug aller(?) Kosten" ermittelt werden. Solche Zahlen werden ja auch von der KBV veröffentlicht...nur woher weiß die denn, wie z.B. die tatsächliche Kreditbelastung der Praxen aussieht ?



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  5. #400
    Ehemaliger User 20130505
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    Zitat Zitat von tarumo
    Alle diese Zahlen in den Artikeln (Bild, Stern etc.) stammen von den verschiedenen KVen. Die KV hat nur die UMSATZzahlen der Praxis,..
    Und die kann jeder auf den Seiten der KBV nachlesen:

    http://www.kbv.de/publikationen/125.html und dort unter Dateien zum Download: "Grunddaten zur Vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland 2007".

    Da gibt es die Teile der Praxis-Umsätze, die die Vertragsärzte von ihrer KVen bekommen haben, aufgeteilt nach Fachgruppen, Bundesrepublik insgesamt, alte Bundesländer, neue Bundesländer.

    Es gibt dort Angaben zum durchschnittlichen KV-Honorar je Arzt und Fachgruppe und relativ kleinschrittige Unterteilungen nach Honorargrößenklassen und relativen Anteilen der Praxen in den einzelnen Honorargrößenklassen. Man sieht da, dass es innerhalb der einzelnen Fachgruppen eine enorme Streuung der KV-Honorare der einzelnen Ärzte gibt.

    Für KV-Zahlungen, die deutlich unter dem Durchschnitt liegen, kann es mehrere Ursachen geben: z. B. Teilzeitarbeit, Hobbypraxis, häufige Budgetferien, Alterspraxis, längere Krankheit ohne Praxisvertreter, kleiner Anteil an Kassenpatiententen und relativ hoher Anteil an Privatpatienten.

    Ich frage mich allerdings, wie KV-Zahlungen zustande kommen, die extrem weit über dem Durchschnitt liegen. Ich meine damit NICHT Zahlungen an Gemeinschaftspraxen, die dann natürlich auf mehrere Ärzte verteilt werden müssten, sondern KV-Zahlungen an einzelne Ärzte, die sehr weit über dem Durchschnitt (> 500 000 €) liegen. Irgendwann erreicht schließlich jeder - und mag er auch noch so fleißig sein - die natürlichen Grenzen seiner Arbeitszeit.

    Zurück zu den Einahmen aus KV-Zahlungen ("Umsätzen"): Die Durchschnitte pro Arzt sehen für das Jahr 2006 laut KBV so aus:

    Augenärzte: 223 300 Euro
    Chirurgen: 197 900
    Fachärztliche Internisten: 401 100
    Frauenärzte: 190 700
    HNO-Ärzte: 176 300
    Hausärzte: 178 600
    Hautärzte: 164 300
    Kinderärzte: 186 300
    Nervenärzte: 134 500
    Orthopäden: 218 000
    Psychotherapeuten: 62 000
    Radiologen: 411 600
    Urologen: 200 200

    Was bei den einzelnen Ärzten noch aus PKV-Einnahmen, Einnahmen aus anderen Versicherung wie z. B. Unfallversicherunge, IGeLn, dazukommt kommt, weiß tatsächlich nur der Arzt selbst, sein Steuerberater und evtl noch das Finanzamt.

    Früher (bis zum Jahr 2003 ) hat die KBV von den durchschnittlichen KV-Honoraren noch Praxiskosten in durchschnittlicher Höhe abgezogen und so durchschnittliche Reinerträge - nur für die KV-Honorare! - errechnet. Dabei hatten sie diese Prozentsätze an Praxiskosten angesetzt:

    Rad: 82%;
    Innere: 60%;
    Ortho: 61%;
    Augen: 60%;
    Uro: 62%;
    Chir: 67%;
    Päd.: 54%;
    Gyn: 58%;
    HNO: 58%;
    Allg. Med.:55%;
    Derma: 62%;
    Nerven: 53%.

    Die Grafik dazu steht in der Datei

    "Grunddaten zur vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland 2004"

    auf der Seite 54 unter
    "I I I . 4 Honorar aus vertragsärztlicher Tätigkeit je Arzt nach Arztgruppen 2003
    gesamtes Bundesgebiet"

    Quelle: Statistik der KBV, Kostenstrukturanalyse in der Arztpraxis 1999 des ZI

    1 einschließlich Nuklearmediziner

    Basis: Vertragsärzte mit 4 Quartalsabrechnungen im Jahr, ohne Ärzte in fachungleichen Gemeinschaftspraxen und Psychologische Psychotherapeuten
    Wenn ich mich beim Ablesen der Grafik nicht vertran habe, sehen dieZahlen für 2003 so aus (alle Angaben in Euro):

    Fach---- GKV-Honorar---------GKV-Honorar minus -geschätze anteilige Betriebskosten:

    Orthopädie --- 244 000 -------------------95 000
    Päd.------------ 198 000 ------------------ 91 000
    HNO------ -----192 000 ------------------ 80 000
    Augen----------- 228 000 -----------------93 000
    Gyn-------------. 197 000 ----------------- 84 000
    Chir. -------------204 000 -----------------68 000
    Derma.-----------171 000 ----------------- 65 000
    Rad.-------------. 469 000 -----------------83 000


    Was bei den einzelnen Ärzten noch aus PKV-Einnahmen, Einnahmen aus anderen Versicherungen wie z. B. Unfallversicherungen, IGeLn, dazukommt kommt, wissen tatsächlich nur der Arzt selbst, sein Steuerberater, das Finanzamt und teilweise noch das Bundesamt für Statistik.

    Ich hab ja hier schon mehrmals auf die große Untersuchung des statistischen Bundesamts zur Kostenstrukturt in Arztpraxen hingewiesen. (Der Link sthet bereits in einigen anderen Threads. Hab jetzt keine Lust, den rauszusuchen.) Da sind für alle Fachgebiete die Einnahmen, Anteile der GKV-Honorare an den Einnahmen, und die Aufwendungen (=Praxiskosten) ganz genau erfasst worden.

    In dieser Untersuchung wird außerdem z. B. unterteilt nach Fachgebieten, Einzelpraxen und Gemeinschaftspraxen, Höhe der Einnahmen, Anteile der GKV-Honorare an den Einnhamen,......



    Zu den Praxisaufwendungen zählen:


    In diesen Tabellen sind die Praxisaufwendungen, die laut steuerlicher
    Gewinnermittlung abzugsfähig sind, dargestellt.

    Personalaufwendungen und Aufwendungen für Honorare für
    gelegentliche Assistenz und Praxisvertretung



    Als Personalaufwendungen werden Bruttolöhne und -gehälter,
    gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen ausgewiesen. Zusätzlich
    werden Aufwendungen für Honorare für gelegentliche Assistenz
    und Praxisvertretung dargestellt.
    Die Bruttolöhne und -gehälter stellen die Bar- und Sachbezüge für
    in der Praxis gegen Entgelt beschäftigte Assistent(en)/-innen,
    Arzthelfer/-innen, Auszubildende und sonstige Beschäftigte dar.
    Die Lohn- und Gehaltssumme schließt die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
    der Arbeitnehmer ein, jedoch nicht die Arbeitgeberanteile
    zur Sozialversicherung.

    Die gesetzlichen Sozialaufwendungen umfassen die Arbeitgeberanteile
    zur Sozialversicherung
    . Diese setzen sich u.a. aus Beiträgen
    zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
    zusammen.

    Bei den übrigen Sozialaufwendungen handelt es sich um Sozialaufwendungen,
    die auf tariflicher, betriebs- und branchenüblicher
    Grundlage beruhen bzw. freiwillig gewährt werden.

    Dazu zählen z.B. Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung,
    Beiträge zur Aus- und Fortbildung, Zuschüsse im Krankheitsfall,
    Zuschüsse für Verpflegung und Kleidung, Trennungsentschädigungen
    und Umzugskostenvergütungen
    .


    Aufwendungen für Material und fremde Laborarbeiten


    Diese Kostenart setzt sich aus den Materialaufwendungen in
    eigener Praxis und eigenem Labor und Aufwendungen für fremde
    Laborarbeiten zusammen. Die Materialaufwendungen umfassen
    Medikamente, Verbandmaterial, Chemikalien, Desinfektions- und
    Reinigungsmittel, Röntgenfilmmaterial sowie anderen Praxis- und
    Laborbedarf
    . Bei den separat erhobenen Aufwendungen für fremde
    Laborarbeiten handelt es sich um Laborarbeiten, die der Praxis
    in Rechnung gestellt wurden.


    Aufwendungen für Mieten/Leasing


    Bei den Mieten für die Praxisräume (einschließlich Garagen) ist
    der Betrag angegeben, der für die Bereitstellung und Nutzung der
    Praxisräume im Jahre 2003 zu zahlen war. Mieten für privat genutzte
    Räume sind nicht einbezogen.
    In den Fällen, in denen die Praxis im eigenen Haus betrieben wird,
    ist ein Mietwert entsprechend der Miete für Räume in gleichem
    Umfang und gleicher Lage
    eingesetzt. Falls dieser nicht zu ermitteln
    war, sind die Kosten des eigenen Grundstücks und Gebäudes
    (soweit sie auf die Praxis entfallen) angegeben. Zu diesen Kosten
    zählen Hypotheken- und Grundschuldzinsen, Gebäudeabschreibungen,
    Gebäudeabschreibungen,
    Instandhaltungskosten usw
    . Die für die Praxis anfallenden
    Kosten für Heizung, Strom, Gas und Wasser sind hier nicht
    enthalten.
    Wegen der steigenden Anzahl von Leasing-Geschäften werden im
    Rahmen dieser Aufwendungen die Mieten für Apparate, EDVEinrichtungen
    und dergleichen nachgewiesen.

    Aufwendungen für Heizung, Strom, Gas, Wasser

    Aufwendungen für Heizung, Strom, Gas und Wasser sind, soweit
    sie praxisbedingt anfallen, als weitere Aufwendungen gesondert
    erfasst.

    Versicherungen, Beiträge und Gebühren

    Hier sind die Versicherungen für die Berufshaftpflicht- und Praxisversicherung,
    Feuer-, Diebstahlversicherung usw. ausgewiesen
    (ohne Kraftfahrzeugversicherung). Weiterhin sind u.a. die Beiträge
    zu Berufsorganisationen
    dargestellt (ohne KV- bzw. KZV-Verwaltungskosten).



    Aufwendungen für Kraftfahrzeughaltung

    Zu den praxisbedingten Kraftfahrzeugaufwendungen zählen anteilig
    Kraftfahrzeugsteuer, Haftpflicht-, Kasko-, Insassenunfallund
    Rechtsschutzversicherung, Abschreibungen auf das Kraftfahrzeug,
    Reparatur- und Instandhaltungskosten, Kraftstoff- und
    sonstige laufende Betriebskosten. Im Falle von Leasing-Verträgen
    für Kraftfahrzeuge gehören auch die anteiligen Mietraten (Leasing-
    Raten) dazu.

    Abschreibungen/Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Hier sind die Abschreibungen auf die Praxiseinrichtung (incl.
    Labor
    ) mit einem Anschaffungswert von mehr als 410 Euro erfasst.

    Es handelt sich um die steuerlich absetzbaren Abschreibungen
    auf Instrumente, Apparate, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände.
    Sonderabschreibungen sind eingeschlossen.

    Aufwendungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zum Einzelwert
    von 410 Euro stellen Anschaffungskosten von abnutzbaren,
    beweglichen und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern
    des Anlagevermögens dar, die im Jahre 2003 voll als Praxisausgaben
    abgesetzt worden sind.


    Fremdkapitalzinsen

    Die erfragten Fremdkapitalzinsen stellen die Aufwendungen
    (Zinsen) für das der Praxis zur Verfügung gestellte Fremdkapital
    dar (z.B. zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder zur
    Kapitalbeschaffung bei der Praxisaufnahme). Nicht eingeschlossen
    sind Zinsen für Darlehen, die für bauliche Maßnahmen aufgenommen
    worden sind.

    Sonstige betriebliche Aufwendungen

    Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen alle nicht
    bereits in den vorgenannten Positionen erfassten steuerlich absetzbaren
    Aufwendungen für die Praxis (u.a. für KV- bzw. KZVVerwaltungskosten,
    Aufwendungen für wissenschaftliche Kongresse,
    Fortbildungskurse, Fachliteratur und dgl., betriebliche
    Steuern, Büromaterial, Post- und Telefongebühren, Berufsbekleidung,
    Gebühren an privatärztliche Verrechnungsstellen, Aufwendungen
    für Steuerberatung, Buchführung und Rechtsberatung,
    Reisekosten, Reparaturen, EDV-Kosten, Kostenerstattung an
    Belegkrankenhäuser
    ). Nicht enthalten sind die als außerordentlich
    und betriebsfremd anzusehenden Aufwendungen und die Einkommensteuer.


    Summe der Aufwendungen


    Die Summe der vorstehend erläuterten Aufwendungsarten wird als
    Aufwendungen insgesamt ausgewiesen.


    Reinertrag

    Zieht man die Summe der Aufwendungen von der Summe der
    Einnahmen ab, so erhält man den Reinertrag. Dieser wird jeweils
    je Praxis und je Praxisinhaber/-in ausgewiesen.
    Auf dieser Weise ist das stat. Budesamt anhand der Zahlen, die es von Ärzten für das Jahr 2003 bekommen hat, zu diesen durchschnittlichen Rein-Erträgen von Einzelpraxen gekommen,wobei es eben auch eine sehr große Streuung gibt:


    Fach .....Einnahmen (€).......Rein-Ertrag der Praxis(€)

    Rad.............673000 ................209000 Euro
    Ortho...........382000 .................166000
    Uro..............313000 .................141000
    Chir..............350000 .................137000
    Internisten...287000 ....................126000
    Augen...........267000 .................124000
    HNO.............267000 ..................124000
    Gyn...............264000 ..................119000
    Derma..........269000 ..................119000
    Kinderärzte...241000 ..................115000

    Bei Gemeinschaftspraxen liegen die Reinerträge pro Praxisinhaber in vielen Fachgebieten über denen von Einzelpraxen.

    Dass man den Reinertrag eines niedergelassenen Arztes nicht mit dem brutto-Gehalt eines angestellten Arztes gleichsetzen kann, ist klar, hat aber in auch niemand behauptet. Der Freiberufler muss für seine Alters- und Krankheitsvorsorge selbst aufkommen; der Angestellte erhält dazu noch die Arbeitgeberanteile.

    ===========

    Ich hab jetzt keine Lust, das alles nochmal durchzulesen und Tippfehler etc. zu korrigieren. Wer welche findet, darf sie gern behalten oder bei der das-versus-dass-Polzei abgeben.
    Geändert von Ehemaliger User 20130505 (24.05.2008 um 15:42 Uhr)



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