In diesen Tabellen sind die Praxisaufwendungen, die laut steuerlicher
Gewinnermittlung abzugsfähig sind, dargestellt.
Personalaufwendungen und
Aufwendungen für Honorare für
gelegentliche Assistenz und Praxisvertretung
Als Personalaufwendungen werden
Bruttolöhne und -gehälter,
gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen ausgewiesen. Zusätzlich
werden Aufwendungen für Honorare für gelegentliche Assistenz
und Praxisvertretung dargestellt.
Die Bruttolöhne und -gehälter stellen die Bar- und Sachbezüge für
in der Praxis gegen Entgelt beschäftigte Assistent(en)/-innen,
Arzthelfer/-innen, Auszubildende und sonstige Beschäftigte dar.
Die Lohn- und Gehaltssumme schließt die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge
der Arbeitnehmer ein, jedoch nicht die Arbeitgeberanteile
zur Sozialversicherung.
Die gesetzlichen Sozialaufwendungen umfassen die
Arbeitgeberanteile
zur Sozialversicherung. Diese setzen sich u.a. aus Beiträgen
zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
zusammen.
Bei den übrigen Sozialaufwendungen handelt es sich um Sozialaufwendungen,
die auf tariflicher, betriebs- und branchenüblicher
Grundlage beruhen bzw. freiwillig gewährt werden.
Dazu zählen z.B.
Aufwendungen für die betriebliche Altersversorgung,
Beiträge zur Aus- und Fortbildung, Zuschüsse im Krankheitsfall,
Zuschüsse für Verpflegung und Kleidung, Trennungsentschädigungen
und Umzugskostenvergütungen.
Aufwendungen für Material und fremde Laborarbeiten
Diese Kostenart setzt sich aus den Materialaufwendungen in
eigener Praxis und eigenem Labor und Aufwendungen für fremde
Laborarbeiten zusammen. Die
Materialaufwendungen umfassen
Medikamente, Verbandmaterial, Chemikalien, Desinfektions- und
Reinigungsmittel, Röntgenfilmmaterial sowie anderen Praxis- und
Laborbedarf. Bei den separat erhobenen Aufwendungen für fremde
Laborarbeiten handelt es sich um Laborarbeiten, die der Praxis
in Rechnung gestellt wurden.
Aufwendungen für Mieten/Leasing
Bei den
Mieten für die Praxisräume (einschließlich Garagen) ist
der Betrag angegeben, der für die Bereitstellung und Nutzung der
Praxisräume im Jahre 2003 zu zahlen war. Mieten für privat genutzte
Räume sind nicht einbezogen.
In den Fällen, in denen die
Praxis im eigenen Haus betrieben wird,
ist ein
Mietwert entsprechend der Miete für Räume in gleichem
Umfang und gleicher Lage eingesetzt. Falls dieser nicht zu ermitteln
war, sind die Kosten des eigenen Grundstücks und Gebäudes
(soweit sie auf die Praxis entfallen) angegeben.
Zu diesen Kosten
zählen Hypotheken- und Grundschuldzinsen, Gebäudeabschreibungen,
Gebäudeabschreibungen,
Instandhaltungskosten usw. Die für die Praxis anfallenden
Kosten für Heizung, Strom, Gas und Wasser sind hier nicht
enthalten.
Wegen der steigenden Anzahl von Leasing-Geschäften werden im
Rahmen dieser Aufwendungen die Mieten für Apparate, EDVEinrichtungen
und dergleichen nachgewiesen.
Aufwendungen für
Heizung, Strom, Gas, Wasser
Aufwendungen für Heizung, Strom, Gas und Wasser sind, soweit
sie praxisbedingt anfallen, als weitere Aufwendungen gesondert
erfasst.
Versicherungen, Beiträge und Gebühren
Hier sind die Versicherungen für die
Berufshaftpflicht- und Praxisversicherung,
Feuer-, Diebstahlversicherung usw. ausgewiesen
(ohne Kraftfahrzeugversicherung). Weiterhin sind u.a. die
Beiträge
zu Berufsorganisationen dargestellt (ohne KV- bzw. KZV-Verwaltungskosten).
Aufwendungen für Kraftfahrzeughaltung
Zu den praxisbedingten Kraftfahrzeugaufwendungen zählen anteilig
Kraftfahrzeugsteuer, Haftpflicht-, Kasko-, Insassenunfallund
Rechtsschutzversicherung, Abschreibungen auf das Kraftfahrzeug,
Reparatur- und Instandhaltungskosten, Kraftstoff- und
sonstige laufende Betriebskosten. Im Falle von Leasing-Verträgen
für Kraftfahrzeuge gehören auch die anteiligen Mietraten (Leasing-
Raten) dazu.
Abschreibungen/Geringwertige Wirtschaftsgüter
Hier sind die Abschreibungen auf die
Praxiseinrichtung (incl.
Labor) mit einem Anschaffungswert von mehr als 410 Euro erfasst.
Es handelt sich um die steuerlich absetzbaren Abschreibungen
auf Instrumente, Apparate, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände.
Sonderabschreibungen sind eingeschlossen.
Aufwendungen für Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zum Einzelwert
von 410 Euro stellen Anschaffungskosten von abnutzbaren,
beweglichen und selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens dar, die im Jahre 2003 voll als Praxisausgaben
abgesetzt worden sind.
Fremdkapitalzinsen
Die erfragten Fremdkapitalzinsen stellen die Aufwendungen
(Zinsen) für das der Praxis zur Verfügung gestellte Fremdkapital
dar (z.B. zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen oder zur
Kapitalbeschaffung bei der Praxisaufnahme). Nicht eingeschlossen
sind Zinsen für Darlehen, die für bauliche Maßnahmen aufgenommen
worden sind.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen alle nicht
bereits in den vorgenannten Positionen erfassten steuerlich absetzbaren
Aufwendungen für die Praxis (u.a. für
KV- bzw. KZVVerwaltungskosten,
Aufwendungen für wissenschaftliche
Kongresse,
Fortbildungskurse, Fachliteratur und dgl.,
betriebliche
Steuern, Büromaterial, Post- und Telefongebühren, Berufsbekleidung,
Gebühren an privatärztliche Verrechnungsstellen, Aufwendungen
für Steuerberatung, Buchführung und Rechtsberatung,
Reisekosten, Reparaturen, EDV-Kosten, Kostenerstattung an
Belegkrankenhäuser). Nicht enthalten sind die als außerordentlich
und betriebsfremd anzusehenden Aufwendungen und die Einkommensteuer.
Summe der Aufwendungen
Die Summe der vorstehend erläuterten Aufwendungsarten wird als
Aufwendungen insgesamt ausgewiesen.
Reinertrag
Zieht man die Summe der Aufwendungen von der Summe der
Einnahmen ab, so erhält man den Reinertrag. Dieser wird jeweils
je Praxis und je Praxisinhaber/-in ausgewiesen.