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Aktive Benutzer in diesem Thema

  1. #11
    Gyn-Freak Avatar von mar7ini
    Mitglied seit
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    ich habe fertig! :)
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    ich dachte, dass alles, was z.B. auf der Strasse passiert nicht mehr vom KH "gedeckt wird" oder sehe ich es falsch?



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  2. #12
    TBSE performer Avatar von test
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    Zitat Zitat von mar7ini
    ich dachte, dass alles, was z.B. auf der Strasse passiert nicht mehr vom KH "gedeckt wird" oder sehe ich es falsch?
    KOmmt aufs Krankenhaus an. Gab hier vor kurzem mal eine Diskussion dazu. Finde sie gerade nicht wieder. Bei einigen Krankenhäuser bist du als Assistent auch außerhalb des Hauses Berufshaftpflicht versichert, es lohnt also sich zu erkundigen.
    "Live as if you were to die tomorrow, learn as if you were to live forever."

    (Maria Mitchell / Mahatma Gandhi)



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  3. #13
    Gyn-Freak Avatar von mar7ini
    Mitglied seit
    21.08.2003
    Ort
    Berlin
    Semester:
    ich habe fertig! :)
    Beiträge
    435
    Mensch - Du gibst ja einen tollen Tipp nach dem anderen...



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  4. #14
    Scha-Fanatiker Avatar von Marita
    Mitglied seit
    05.09.2003
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    war good old Bavaria
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    49
    Ich habe vor dem PJ eine Berufshaftpflicht mit "kostenloser" zusätzlicher Privathaftpflicht bei der DÄV abgeschlossen - kostet nur ein Appel und ein Ei und wird derzeit noch vom Hartmannbund gezahlt (Die haben bei uns sehr viele abgeschlossen).
    Diese Police deckt auch "gelegentliche" Dienste/Transporte/Freundschaftsdienste etc. ab, die man ausserhalb der Klinik macht. Weiterhin ist da eine "Rechtschutz" drin, der Fälle abdeckt, in denen mir z.B. ein Pat. an den Kragen will.

    Die "richtigen" Rechtschutzversicherungen sind ja für den Fall gedacht, dass DU als Arzt mal einen Patienten verklagen willst, weil er z.B. Dein Honorar nicht zahlt o.ä. - mein Versicherungsmensch hat gemeint, dass das ja (ausser ich mache mich jetzt sofort selbständig) derzeit vorerst kaum der Fall sein wird - denn wenn ein Pat. nicht zahlt, regelt das ja die Klinik. Für die Fälle, dass DU von einem Pat. verklagt wirst, ist das über die Klinik und Deine Berufshaftpflicht geregelt.
    Lass sie kritteln, lass sie lachen - schliess´ mit Gleichmut Deine Ohren.
    Wer es jedem Recht will machen - geht am End sich selbst verloren!


    Käsefondue forever !!!



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  5. #15
    LA Avatar von alex1
    Mitglied seit
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    "Just treat!"
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    Bei den Rechtsschutzversicherung gibt es einige Feinpunkte zu beachten, wie "grobe Fahrlässigkeit" usw...
    In God we trust, all others must have data.



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