Zitat von yzBastian
hallo @yzBastian
schau doch mal unter http://www.asta.uni-hamburg.de/cms/i...affung2005.pdf
darauf wurde auch schon mal in den mediforen hingewiesen/verlinkt... unter Punkt B steht im pdf: "Im Folgenden werden nun die einzelnen Schritte zur Studienplatzbeschaffung von der Bewerbung bis zur verwaltungsgerichtlichen Klage durchgegangen. Alle dabei erklärten Verfahrensschritte bis auf die Beschwerde kannst du selbst durchführen, du brauchst dafür keine Anwältin / keinen Anwalt!"
und unter Punkt C:" Es können folgende Kosten entstehen: Widerspruchsgebühren, Gerichtskosten und, falls du einen Anwalt einschaltest, auch Anwaltskosten. (Anwaltszwang besteht aber nur für die Beschwerde bei einer ggf. abgewiesenen Klage, sonst nicht mal für die Klage!)"
ciao
ChrisLE